"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Wiedereintrag in der SCHUFA nach Löschung möglich?  (Gelesen 2392 mal)

schuldnerinffm

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Wiedereintrag in der SCHUFA nach Löschung möglich?
« am: 08. Januar 2009, 19:08:25 »

Vor einiger Zeit wurde ich durch ein Inkassounternehmen angeschrieben und informiert das diese einen ausstehenden Kredit über ca. 18 000.-- EUR übernommen hat. Bereits 2005 hat das Inkosso-unternehmen diesen Betrag an die SCHUFA gemeldet. In meinem Auszug stand auch ein Betrag von ca. 4800 EUR. Neben beiden Einträgen stand "Konto in Abwicklung".

Heute habe ich bei Einsicht meiner Daten in www.meineschufa.de festgestellt, das diese beide Einträge gelöscht wurden.

Meine Fragen:

  • Was genau bedeutet es, wenn nicht erledigte negative Einträge gelöscht wurden?
  • Ist es möglich das die gleiche Schuld won dem Gläubiger wieder eingetragen wird?
  • Was kann man gegen einen Wiedereintrag machen, bzw. kann man den verhindern?
Vielen Dank im Vorraus und noch ein frohes neues Jahr,  :thumbup:

schuldnerinffm
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wiedereintrag in der SCHUFA nach Löschung möglich?
« Antwort #1 am: 08. Januar 2009, 19:29:20 »

Haben Sie die FAQ der Schufa schon gelesen?

Konto in A bedeutet, dass nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt wurde.
Diese Einträge werden nach 3 Kalenderjahren gelöscht.
Also 2005 Eintrag, Löschung zum 01.01.2009.

Die Schuld kann das Inkasso eintargen lassen, wenn die Forderung berechtigt, die Abtretung im Original vorgelegt und die Forderung noch offen ist.
War die Forderung tituliert?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

schuldnerinffm

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Re: Wiedereintrag in der SCHUFA nach Löschung möglich?
« Antwort #2 am: 08. Januar 2009, 19:51:48 »

Ich habe die FAQs gelesen, habe aber keine konrete Antwort gefunden.
Soweit ich weiss, sind die Salden nicht tituliert (sonst stünde nach Schufa Informationen dort "tituliertes saldo" oder so etwas). Nach SCHUFA werden titulierte Forderungen auch nicht vorzeitig, sondern erst nach Erledigung gelöscht. Da ich kein Geld zur Tilgung habe, wurden die Forderungen nicht bedient, und damit nicht erledigt.  Da die Salden (zumindest heute) gelöscht sind, scheinen diese also nicht tituliert gewesen zu sein.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz