Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: schuldnerinffm am 08. Januar 2009, 19:08:25

Titel: Wiedereintrag in der SCHUFA nach Löschung möglich?
Beitrag von: schuldnerinffm am 08. Januar 2009, 19:08:25
Vor einiger Zeit wurde ich durch ein Inkassounternehmen angeschrieben und informiert das diese einen ausstehenden Kredit über ca. 18 000.-- EUR übernommen hat. Bereits 2005 hat das Inkosso-unternehmen diesen Betrag an die SCHUFA gemeldet. In meinem Auszug stand auch ein Betrag von ca. 4800 EUR. Neben beiden Einträgen stand "Konto in Abwicklung".

Heute habe ich bei Einsicht meiner Daten in www.meineschufa.de festgestellt, das diese beide Einträge gelöscht wurden.

Meine Fragen:

Vielen Dank im Vorraus und noch ein frohes neues Jahr,  :thumbup:

schuldnerinffm
Titel: Re: Wiedereintrag in der SCHUFA nach Löschung möglich?
Beitrag von: paps am 08. Januar 2009, 19:29:20
Haben Sie die FAQ der Schufa schon gelesen?

Konto in A bedeutet, dass nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt wurde.
Diese Einträge werden nach 3 Kalenderjahren gelöscht.
Also 2005 Eintrag, Löschung zum 01.01.2009.

Die Schuld kann das Inkasso eintargen lassen, wenn die Forderung berechtigt, die Abtretung im Original vorgelegt und die Forderung noch offen ist.
War die Forderung tituliert?
Titel: Re: Wiedereintrag in der SCHUFA nach Löschung möglich?
Beitrag von: schuldnerinffm am 08. Januar 2009, 19:51:48
Ich habe die FAQs gelesen, habe aber keine konrete Antwort gefunden.
Soweit ich weiss, sind die Salden nicht tituliert (sonst stünde nach Schufa Informationen dort "tituliertes saldo" oder so etwas). Nach SCHUFA werden titulierte Forderungen auch nicht vorzeitig, sondern erst nach Erledigung gelöscht. Da ich kein Geld zur Tilgung habe, wurden die Forderungen nicht bedient, und damit nicht erledigt.  Da die Salden (zumindest heute) gelöscht sind, scheinen diese also nicht tituliert gewesen zu sein.