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Autor Thema: Wieviel darf eine Unterhaltspflichtige Person verdienen?  (Gelesen 3231 mal)

rani1970

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  • Beiträge: 1

Hallo,
mein Mann und ich sind beide in der Verbraucherinsolvenz.
Wir haben 2 Kinder.
Jetzt hat der IV meines Mannes nach meinem Einkommensnachweis gefragt, um zu prüfen, ob noch eine Unterhaltsverpflichtung an mich besteht. Wenn ich jetzt in die Pfändungstabelle gucke, wird zur Zeit sowieso nur von 2 unterhaltspflichtigen Personen ausgegangen. Lese ich die Tabelle vielleicht falsch? Er verdient 1.623,04 € netto und hat eine Pfändung von 22,29€.

Außerdem beginnt unser ältester Sohn jetzt sein Ausbildung. Gilt er noch als unterhaltspflichtige Person. Sein Nettogehalt wird so um 550,-€ liegen.

Vorab schon mal danke für die Antwort.

LG Rani1970
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Der_Alte

  • Gast
Re: Wieviel darf eine Unterhaltspflichtige Person verdienen?
« Antwort #1 am: 04. Juli 2011, 15:17:46 »

Nach der ab 1. Juli gültigen Pfändungstabelle wird Ihrem Mann zukünftig nichts mehr gepfändet, soweit mindestens zwei unterhaltsberechtigte Personen anzurechnen sind.
Ihr Mann muss dem Treuhänder auf Nachfrage eine Antwort darauf geben, ob Sie erwerbstätig sind und auch, in welcher Höhe Sie selbst Einkommen haben, einen Gehaltszettel kann er aber nicht verlangen.
Solange er nicht explizit danach fragt, ob eines der Kinder eigenes Einkommen hat, würde ich ihm das nicht unaufgefordert mitteilen.
Der Sohn gilt als unterhaltsberechtigte Person, bis das Gericht auf Antrag des Treuhänders einen entsprechenden Beschluss erläßt.
Gespeichert
 
 

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