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Autor Thema: Wieviel darf ich verdienen?  (Gelesen 4143 mal)

carnegie

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Wieviel darf ich verdienen?
« am: 30. Juli 2012, 17:19:23 »

hi,

ich wollte in die Insolvenz gehen und hab eine Frage.
Ich verdiene 1200€ netto und habe zwei Unterhaltspflichtige Kinder.
Ist es richtig dass Unterhalt vor den Schulden kommt. Und kann man mich bei 1200€ Pfänden,
wieviel bleibt mir denn überhaupt am Ende von den 1200€ übrig wenn ich Unterhalt zahlen müsste.

danke im vorraus
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Feuerwald

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Re: Wieviel darf ich verdienen?
« Antwort #1 am: 30. Juli 2012, 17:30:14 »

Ich verdiene 1200€ netto und habe zwei Unterhaltspflichtige Kinder.

- bis 1.639 Euro Netto/Monat ist nichts pfändbar. Sie müssen jedoch den Unterhalt aus dem unpfändbaren Betrag leisten.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

carnegie

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Re: Wieviel darf ich verdienen?
« Antwort #2 am: 30. Juli 2012, 17:33:00 »

danke für die Antwort, und wieviel bleibt mir übrig wenn ich den Unterhalt bezahlt habe, also was hab ich dann am Ende noch von den 1200€?
Also ich zahle, wenn das relevant ist, 445€ Kaltmiete, 50€ Nebenkosten 60€ Strom und 120€ Heizung
gruß
« Letzte Änderung: 30. Juli 2012, 17:36:20 von carnegie »
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Feuerwald

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Re: Wieviel darf ich verdienen?
« Antwort #3 am: 30. Juli 2012, 17:38:51 »

wenn ich den Unterhalt bezahlt habe, also was hab ich dann am Ende noch von den 1200€?

- wie hoch ist denn der Unterhalt festgesetzt?
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carnegie

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Re: Wieviel darf ich verdienen?
« Antwort #4 am: 30. Juli 2012, 17:54:23 »

wenn ich den Unterhalt bezahlt habe, also was hab ich dann am Ende noch von den 1200€?

- wie hoch ist denn der Unterhalt festgesetzt?

noch gar nicht. Wir sind grad in der Trennungsphase, gibt es da keine festen Sätze für?
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armekirchenmaus

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Re: Wieviel darf ich verdienen?
« Antwort #5 am: 30. Juli 2012, 18:01:38 »

Der Mindestbehalt für den Unterhaltspflichtigen beträgt 950,00 €. Die bleiben Ihnen also mindestens.
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Hirschkeule

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Re: Wieviel darf ich verdienen?
« Antwort #6 am: 31. Juli 2012, 20:54:04 »

Aus eigener Erfahrung, mit 200,-€ mehr im Monat, sonst gleiche Konstellation:
Versuche JETZT dich irgendwie gütlich mit der/den Mutter/Müttern zu einigen. Teile Ihnen KONKRET (mit SB/Vergleich etc) die Situation mit und zeige Ihnen, daß Du alles versuchst, den Unterhalt zu erwirtschaften. DAS wird Dir in den kommenden Jahren etwas den Rücken freihalten.
Für meine Große(gerade 15) zahle ich 250, für meine Kleine (5) zahle ich 133. Beides beurkundet auf statischer Basis. DAS war ein langer Kampf, der sich aber lohnte. Bei einer SB muß für den oben stehenden Pfändungsfreibertag nur nachgewiesen werden, daß Du zahlst, nicht wieviel.
Versuche außerdem über 160 Arbeitsstunden/Monat zu kommen ( Stichwort gesteigerte Arbeitspflicht etc.) und trotzdem den Kontakt zu den Kindern nicht zu verlieren.
Diese Situation ist extrem, bedenke zuerst Unterhalt, dann Du (die genannten 950 wirst Du auf lange Zeit und praxisbezogen nicht halten können), dann Deine Schulden. Schneide jeden Monat einen Schnipsel von Deinem Maßband ab, welches anzeigt, wie viele Monate noch Unterhalt zu bezahlen ist.
Halte einfach den Kopf über Wasser. Nach dem Maßband wird diese Lebensprüfung hinter Dir liegen.  :gruebel:
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