"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Wieviel muß ich den Glaübigern zahlen ???  (Gelesen 2695 mal)

uwe

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Wieviel muß ich den Glaübigern zahlen ???
« am: 21. Juni 2007, 20:04:46 »

Hallo,

Wir haben derzeit ein Einkommen von 1400 € monatlich zusammen. Wird das Kindergeld
und die Leistung der Arge von 200€ mit dazu gerechnet??
Mein Arbeitgeber möchte meiner FRau mehr zahlen,anstatt 750€netto dafür 1100€ netto.
Wieviel muß ich an den Gläubigern zahlen. Gibt es eine Pfändungsgrenze oder wie wird das berechnet.
Ist unser Guthaben Konto pfändbar ??
MFG uwe
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wieviel muß ich den Glaübigern zahlen ???
« Antwort #1 am: 21. Juni 2007, 20:33:05 »

Zitat
Hallo,
ihr seit aber auch schnell,echt klasse Forum.
Meine FRau verdient: 750€ netto
Mein Lohn: 590€ netto + ARGE 204€

Bei beiden ist nichts pfändbar !

Ein höheres Gehalt Ihrer Frau ist auch problemlos möglich. Wegen dem Kindergeld gehe ich mal von einem Kind aus.

Zu den Pfändungsgrenzen siehe hier: http://www.bag-sb.de/uploads/tx_arbeitsmaterial/Bekanntmachung_Tabelle_850c_ZPO.pdf
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

uwe

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Re: Wieviel muß ich den Glaübigern zahlen ???
« Antwort #2 am: 21. Juni 2007, 20:42:45 »

Hallo,paps !!

Vielen Dank, daß es euch gibt. Euer Forum ist ein KLASSE Forum!!!!!

MFG uwe
Gespeichert
 

vito

  • Gast
Re: Wieviel muß ich den Glaübigern zahlen ???
« Antwort #3 am: 21. Juni 2007, 21:42:23 »

Hallo,

wie ich sehe, hat paps schon gut vorgearbeitet.
Zitat
Hallo,
ihr seit aber auch schnell,echt klasse Forum.
Meine FRau verdient: 750€ netto
Mein Lohn: 590€ netto + ARGE 204€

Bei beiden ist nichts pfändbar !

Ein höheres Gehalt Ihrer Frau ist auch problemlos möglich. Wegen dem Kindergeld gehe ich mal von einem Kind aus.

Zu den Pfändungsgrenzen siehe hier: http://www.bag-sb.de/uploads/tx_arbeitsmaterial/Bekanntmachung_Tabelle_850c_ZPO.pdf

Da bleibt mir nur noch zu sagen, alles Gute und Kopf hoch.
Ihr seit nicht allein.

Gruß vito
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wieviel muß ich den Glaübigern zahlen ???
« Antwort #4 am: 21. Juni 2007, 22:24:18 »

so kommt man auch zu "Zählern"  :Crazy:
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

vito

  • Gast
Re: Wieviel muß ich den Glaübigern zahlen ???
« Antwort #5 am: 22. Juni 2007, 08:21:51 »

kleine  Sünden bestraft der liebe Gott sofort, große noch viel lieber!

Also sorry! War aber nicht so gemeint, wie es ausschaut.  :rougi:
« Letzte Änderung: 22. Juni 2007, 08:24:36 von vito »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wieviel muß ich den Glaübigern zahlen ???
« Antwort #6 am: 22. Juni 2007, 16:36:03 »

war auch nicht so gemeint, wie es dasteht  :whistle:
Leider fehlt noch immer  :ironie:
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz