Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: uwe am 21. Juni 2007, 20:04:46
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Hallo,
Wir haben derzeit ein Einkommen von 1400 € monatlich zusammen. Wird das Kindergeld
und die Leistung der Arge von 200€ mit dazu gerechnet??
Mein Arbeitgeber möchte meiner FRau mehr zahlen,anstatt 750€netto dafür 1100€ netto.
Wieviel muß ich an den Gläubigern zahlen. Gibt es eine Pfändungsgrenze oder wie wird das berechnet.
Ist unser Guthaben Konto pfändbar ??
MFG uwe
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Hallo,
ihr seit aber auch schnell,echt klasse Forum.
Meine FRau verdient: 750€ netto
Mein Lohn: 590€ netto + ARGE 204€
Bei beiden ist nichts pfändbar !
Ein höheres Gehalt Ihrer Frau ist auch problemlos möglich. Wegen dem Kindergeld gehe ich mal von einem Kind aus.
Zu den Pfändungsgrenzen siehe hier: http://www.bag-sb.de/uploads/tx_arbeitsmaterial/Bekanntmachung_Tabelle_850c_ZPO.pdf (http://www.bag-sb.de/uploads/tx_arbeitsmaterial/Bekanntmachung_Tabelle_850c_ZPO.pdf)
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Hallo,paps !!
Vielen Dank, daß es euch gibt. Euer Forum ist ein KLASSE Forum!!!!!
MFG uwe
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Hallo,
wie ich sehe, hat paps schon gut vorgearbeitet.Hallo,
ihr seit aber auch schnell,echt klasse Forum.
Meine FRau verdient: 750€ netto
Mein Lohn: 590€ netto + ARGE 204€
Bei beiden ist nichts pfändbar !
Ein höheres Gehalt Ihrer Frau ist auch problemlos möglich. Wegen dem Kindergeld gehe ich mal von einem Kind aus.
Zu den Pfändungsgrenzen siehe hier: http://www.bag-sb.de/uploads/tx_arbeitsmaterial/Bekanntmachung_Tabelle_850c_ZPO.pdf (http://www.bag-sb.de/uploads/tx_arbeitsmaterial/Bekanntmachung_Tabelle_850c_ZPO.pdf)
Da bleibt mir nur noch zu sagen, alles Gute und Kopf hoch.
Ihr seit nicht allein.
Gruß vito
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so kommt man auch zu "Zählern" :Crazy:
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kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort, große noch viel lieber!
Also sorry! War aber nicht so gemeint, wie es ausschaut. :rougi:
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war auch nicht so gemeint, wie es dasteht :whistle:
Leider fehlt noch immer :ironie: