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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: wieviel müßte ich bei Insolvenz verdienen ?  (Gelesen 3867 mal)

Woingil

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wieviel müßte ich bei Insolvenz verdienen ?
« am: 12. November 2010, 11:40:07 »

Nachdem mein Mann mit seiner Firma Insolvenz anmelden mußte,tritt unsere Bank nun an mich heran, da ich eine Bürgschaft unterschrieben hatte.Wir werden unser Haus verkaufen; falls danach noch Schulden an die Bank übrigbleiben sollten und ich dann auch Insolvenz anmelden würde: müßte ich mir einen Ganztagsjob suchen oder reichte Halbtags ?(bin Hausfrau, Kinder 13 u. 15 Jahre).Falls ich mich selbstständig machen würde (zB. mit einem online-shop) - kann eine Mindest-Umsatzhöhe verlangt werden ?
Ich wäre sehr dankbar für eine Auskunft, da ich gar nicht weiß, was auf mich zukäme...
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tomwr

Re: wieviel müßte ich bei Insolvenz verdienen ?
« Antwort #1 am: 12. November 2010, 12:52:31 »

Sofern ihr zusammenlebt kann man erwarten, dass zumindest einer der beiden Elternteile einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht. Wenn der Mann z.B. keine Arbeit findet, dann muss man unter Umständen in Erwägung ziehen, dass die Frau ggf. arbeitet und der Mann die Kinder betreut. Ich denke mal bewerben solltet Ihr Euch ggf. beide. Auch damit man Nachweise um Arbeitsbemühung hat. Bei Alleinerziehenden mit Kindern im schulpflichtigen Alter ist umstritten ob eine Teilzeitbeschäftigung ausreicht, je nach Alter und Selbständigkeit des Kindes. Aber da ja schon 2 zu betreuen ist, sieht es da sicherlich besser aus. Wobei diese Betrachtung nur für Alleinerziehende zutrifft.

Umsatz interessiert bei einer selbständigen Tätigkeit eigentlich wenig, interessanter ist der Gewinn der mit der Tätigkeit erzielt werden kann. Die Frage ist, ob so viel Gewinn erzielt werden kann, dass er für den Unterhalt der Familie und zusätzlich noch für Zahlungen an den Treuhänder oder Insolvenzverwalter ausreicht. Prinzipiell darf der insolvente Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausüben, sollte diese jedoch tunlichst vom Insolvenzverwalter freigeben lassen. Sonst kommt er nachher rückwirkend noch an und will die kompletten Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse ziehen.

Nach dem Insolvenzrecht muss der selbständige Schuldner die Gläubiger so stellen, als wäre er ein angemessenes Beschäftigungsverhältnis (je nach Ausbildung und bisherigen Tätigkeiten) eingegangen. Der dabei pfändbare Betrag wird dabei als Messlatte zu Grunde gelegt, die ein Selbständiger dann abführen soll.
Wenn man weniger verdient hat man ggf. ein Problem dafür muss man aber auch nicht mehr abführen wenn es besser läuft.  :wink:
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Woingil

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Re: wieviel müßte ich bei Insolvenz verdienen ?
« Antwort #2 am: 12. November 2010, 13:03:14 »

Danke für die schnelle Antwort! Ich habe vergessen zu schreiben, daß mein Mann die ganze Woche im Fernverkehr unterwegs ist, d.h.,ich muß mich alleine um alles kümmern.Deshalb kann ich mir eine Vollzeit-Beschäftigung auch nicht vorstellen...
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Fallera

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Re: wieviel müßte ich bei Insolvenz verdienen ?
« Antwort #3 am: 12. November 2010, 15:27:35 »

Nach dem Insolvenzrecht muss der selbständige Schuldner die Gläubiger so stellen, als wäre er ein angemessenes Beschäftigungsverhältnis (je nach Ausbildung und bisherigen Tätigkeiten) eingegangen. Der dabei pfändbare Betrag wird dabei als Messlatte zu Grunde gelegt, die ein Selbständiger dann abführen soll.
Meiner Meinung nach wird hier unterschieden zwischen dem laufenden Verfahren und der WVP. Die o. g. Regelung trifft so glaube ich nur für die WVP zu. §295 (2) Inso. Oder irre ich mich?

Bei dem alter der Kinder ist es ein Grenzfall. Ich denke jedoch das bei 13 + 15 jährigen Kindern kein Gericht der Welt von einer Rundumdieuhrbetreuung ausgehen wird.

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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

paps

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Re: wieviel müßte ich bei Insolvenz verdienen ?
« Antwort #4 am: 12. November 2010, 18:35:22 »

m.E. gilt §295(2) ab Freigabe des Gewerbes §35(2) Inso, also u.U. auch bereits im Verfahren.
 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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