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Autor Thema: Wir wissen nicht mehr weiter. Insolvenz und Minusstunden bei Personaldienstl.  (Gelesen 3653 mal)

Schnecke26

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Hallo,
vielleicht kann mir hier einer weiter helfen. Im netz hab ich nichts verständliches gefunden.

Mein Freund hat am 27.08.08 bei einer Personaldienstleistung angefangen. Heute waren wir in der Firma um einige Fragen beantwortet zu kommen. Nur hat er keine einzige beantwortet bekommen.  Er konnte für 10 Tage von der Firma nicht eingesetzt werden, weil keine Aufträge. Er hatte sich daran gehalten und hat sich täglich gemeldet. Nun ist das Problem das er 300 Minusstunden haben soll, aber wie soll das rechnerisch gehen.
In seinem AV steht eine Wochenarbeitszeit von 35h, monatlich  beträgt sie 151,67h. Er kann die Minusstunden überhaupt nicht abbauen. Wo er jetzt seit 3 Wochen ist, beträgt die Arbeitszeit am Mon 7.30 - 18 Uhr, Di - Mi von 6.30 - 18 Uhr und Do 6.30 - 17 Uhr so kommen sie auf 40 h.Da  die Kollegen am Do nach Hause fahren, hat er Freitag frei und auch ausgeglichen. Da er sich nebenbei um eine andere Stelle bemüht, weil er unzufrieden ist, hat er natürlich Angst wenn er die Stelle wechselt das er die Minusstunden bezahlen muss.  Man muss dazu sagen, das er jeden Auftrag angenommen hat den die Firma für ihn hatte. Sei es eine Baustelle aufräumen. Ich weiß nicht wie ich ihm helfen kann. Gerade weil er in der Insolvenz ist, möchte er keine weiteren Probleme.
 
P.S Er ist eingestellt als Elektroinstallateur  Entgeltgruppe E4, die Firma richtet sich nach dem AMP, CGZP und AÜG. Entgelttarifvertrag/Ost.

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paps

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Wenn ich das richtig interpretiere, hat er einen Ausschließlichkeitsvertrag mit der Personalfirma.
Die Firma zahlt auch ohne Beschäftigung einen fixen Lohn?

Welche Regelungen sieht der Vertrag für Zeiträume ohne Bechäftigungsmöglichkeiten vor.

Aus jetziger Sicht würtde ich sagen, dass er die Stunden nicht zahlen muß, wenn die Personalfirma keine Arbeit zur Verfügung stellen kann.
   
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Schnecke26

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Hallo paps

In seinem AV steht: " Die lt. AÜG zu leistende Wartezeiten bei Nichtbeschäftigung, sind unumstritten und werden gezahlt.
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paps

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Dann dürften doch auch keine Minusstunden entstehen.(?)
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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