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Autor Thema: Restschuldbefreiung sofort  (Gelesen 2137 mal)

Morrowind13

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Restschuldbefreiung sofort
« am: 15. Juni 2010, 19:46:57 »

Versagungsgründe eines Vergleichs sind:

Die Nichtausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder das Bemühen um eine solche

:cool:Kommt bei mir nicht in Betracht da ich Vorruhständler bin und in kürze meinen vorgezogenen Rentenantrag stellen muss. :nono:
Verletzung der Mitteilungspflicht bei finanziellen Veränderungen, Wohnsitz oder Arbeitsplatz
    
Rechtskräftige Verurteilung des Schuldners aufgrund einer Insolvenzstraftat gem. §§ 283-283c StGB

Ich habe ein einwandfreies Polizeiliches Führungszeugnis

Unrichtige oder unvollständige schriftliche Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse, um Kredite oder Leistungen zu erhalten

Da sage ich oft zuviel und habe aus diesen Gründen Angst das alles verstanden wird.
    
Erhalt oder Versagung einer Restschuldbefreiung bei Verletzung von Obliegenheiten innerhalb der letzten zehn Jahre vor Eröffnung

Dazu habe ich keine Ahnung.
Wer macht sich schon Gedanken um so etwas wenn alles normal zu laufen scheint.

Liegen keine Versagungsgründe vor, wird dem Schuldner durch Beschluss des Gerichts die Restschuldbefreiung erteilt.

:lollol:Das wäre was wenn ein Gericht bei mir erkennen würde das bei mir eigentlich nichts zu holen ist.  :juchu: :whistle: :whistle:
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Feuerwald

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Re: Restschuldbefreiung sofort
« Antwort #1 am: 15. Juni 2010, 20:29:44 »

Liegen keine Versagungsgründe vor, wird dem Schuldner durch Beschluss des Gerichts die Restschuldbefreiung erteilt.

- ne ne ... § 290 InsO -> die RSB wird im sog. Schlusstermin angekündigt und nicht erteilt! Erteilt wird die RSB nach Ablauf der Laufzeit der Abtretung im RSB Verfahren, wenn die RSB nicht nach §§ 296, 297, 298  InsO versagt wurde.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Morrowind13

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Re: Restschuldbefreiung sofort
« Antwort #2 am: 15. Juni 2010, 22:00:44 »

Ach Entschuldige das habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen sondern dies stammt aus einem Gesetzestext der so im Internet vorhanden war.

Leider habe ich keine Ahnung wo der Unterschied liegt zwischen Angekündigt und Erteilt?
Ich wollte durch meinen Kommentar ein wenig Satiere machen. die aber auf mein Erleben  & Erfahrungen beruht. :smoke:
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