Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: lissi805 am 04. März 2009, 15:49:58
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ich habe heute meinen Wohngeldbescheid erhalten , wie wird Wohngeld das , in der inso beim Einkommen mit angerechnet?
Ich erhalte auch eine nachzahlung , was ist dann damit ?
Ist das Wohngeld pfändbar ?
Grußlissi805
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ich sehe das wie folgt:
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§ 36InsO ... Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse
§ 51 SGB I ... (3) Unpfändbar sind Ansprüche auf
2a. Wohngeld, soweit nicht die Pfändung wegen Ansprüchen erfolgt, die Gegenstand der §§ 5 und 6 des Wohngeldgesetzes sind
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Wohlmöglich sieht es der TH anders.