Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: lissi805 am 04. März 2009, 15:49:58

Titel: Wohngeld
Beitrag von: lissi805 am 04. März 2009, 15:49:58
ich habe heute meinen Wohngeldbescheid erhalten , wie wird Wohngeld das ,  in der inso beim Einkommen mit angerechnet?

Ich erhalte auch eine nachzahlung , was ist dann damit ?

Ist das Wohngeld pfändbar ?

Grußlissi805
Titel: Re: Wohngeld
Beitrag von: Feuerwald am 04. März 2009, 16:31:16
ich sehe das wie folgt:

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§ 36InsO  ... Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse

§ 51 SGB I ... (3) Unpfändbar sind Ansprüche auf

2a. Wohngeld, soweit nicht die Pfändung wegen Ansprüchen erfolgt, die Gegenstand der §§ 5 und 6 des Wohngeldgesetzes sind

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Wohlmöglich sieht es der TH anders.