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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Zahlungsunfähig was tun? Sofortige Gewerbeabmeldung?  (Gelesen 11007 mal)

krisenbastler

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Zahlungsunfähig was tun? Sofortige Gewerbeabmeldung?
« am: 26. Februar 2010, 16:28:53 »

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich poste hier im richtigen Forumsbereich.

Ich betreibe seit 1,5 Jahren ein Ladengeschäft als Einzelunternehmen und bin, weil mir die Bank keinen weiteren Kredit gewährt, nun zahlungsunfähig (ich weiß es seit vorgestern).

Die Zahlen:
Offene Verbindlichkeiten rund 20.000 Euro (ohne zukünftige laufende Kosten, Ladenmiete, Strom etc.) zzgl. eine Restschuld von den ausgesetzten Mietschulden von 2009 von 3.500 Euro
Hinzu kommt noch ein Bankkredit, bei dem ich momentan nur Zinsen zahle, tilgen muss ich ab Oktober, 47.000 Euro.

Die Umsatzzahlen waren Januar und Februar so schlecht, dass es gerade für die Ladenmiete gereicht hat.

Mit einigen Gläubigern habe ich schon eine Ratenzahlungsvereinbarung. Allerdings weiß ich momentan nicht, wie ich die weiterhin bedienen soll, da auch kein höherer Umsatz im nächsten Monat zu erwarten ist. Was kann ich den Gläubigern überhaupt anbieten (auf monatlich 10 Euro werden die sich wohl nicht einlassen). Soweit ich mich informiert habe, muss ich ja erst mit allen Gläubigern sprechen und kann dann erst (wenn unvermeidbar) die Insolvenz beantragen.

Nun stehe ich vor der Frage, welche Schritte ich als erstes einleiten muss und wie ich unter Umständen um eine Insolvenz herumkommen kann. Dass  ich den Laden schließen muss, steht fest, da dieser sich nicht rechnet.

Was passiert wenn ich (z.B. am Montag) mein Gewerbe abmelde, darf ich dann meine Waren noch verkaufen oder melde ich das Gewerbe erst ab wenn alles abgewickelt ist. Vorteil von der Abmeldung wäre ja, dass ich ALG I beantragen könnte (bin freiwillig Weiterversichert) .

Ich gehe auch davon aus, dass ich den Vermieter von meinem Vorhaben informieren muss. Wie komme ich aus dem Mietvertrag (über 5 Jahre abgeschlossen) wieder raus?

Leider bekomme ich bei der Schuldnerberatungsstelle erst übernächste Woche einen Termin und ich möchte jetzt gerne so viel anschieben wie möglich aber auch keine Fristen versäumen bzw. etwas grob falsch machen (Gewerbe abmelden z.B.)

Ich habe auch gelesen, dass man unter bestimmten Voraussetzungen auch als Selbständiger PV anmelden kann. Ist das richtig, und wenn stimmt es, dass es da einen Schuldenobergrenze gibt (20.000 Euro) bzw. man nicht mehr als 20 Gläubiger haben darf (bei mir sind es mehr als 20)? Hat eine PV Vorteile gegenüber einer RI ?

Gibt es seriöse Stellen, die mir schnell Auskunft geben können - außer diesem Forum natürlich?

Ich hoffe, dass ist hier jetzt nicht allzu verwirrend, was ich geschrieben habe, aber ich kenne mich so gar nicht aus, und habe bis jetzt auch noch keinen anderen, für mich passenden Beitrag gefunden.

Freue mich über hilfreiche Antworten

Gruss
Krisenbastler

P.S. werde natürlich versuchen mir schnell einen gut bezahlten Job zu suchen.
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Feuerwald

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Re: Zahlungsunfähig was tun? Sofortige Gewerbeabmeldung?
« Antwort #1 am: 26. Februar 2010, 16:59:44 »

Mit einigen Gläubigern habe ich schon eine Ratenzahlungsvereinbarung. Allerdings weiß ich
Soweit ich mich informiert habe, muss ich ja erst mit allen Gläubigern sprechen und kann dann erst (wenn unvermeidbar) die Insolvenz beantragen.

-> müssen müssen Sie nicht.



Was passiert wenn ich (z.B. am Montag) mein Gewerbe abmelde, darf ich dann meine Waren noch verkaufen

-> hat die Bank eine Globalzession?


oder melde ich das Gewerbe erst ab wenn alles abgewickelt ist. Vorteil von der Abmeldung wäre ja, dass ich ALG I beantragen könnte (bin freiwillig Weiterversichert) .

-> wenn Sie nichts mehr zu futtern haben, ist der AGL I Antrag vorrangig.


Ich gehe auch davon aus, dass ich den Vermieter von meinem Vorhaben informieren muss. Wie komme ich aus dem Mietvertrag (über 5 Jahre abgeschlossen) wieder raus?

-> falls der Vermieter verzichtet. 


Ich habe auch gelesen, dass man unter bestimmten Voraussetzungen auch als Selbständiger PV anmelden kann.

-> eine PI gibt es nicht.  Es gibt eine Regel-Insolvenz und eine Verbraucher-Insolvenz und bei beiden Verfahren für natürliche Personen die Option das parallele Restschuldbefreiungsverfahren zu beantragen.


Ist das richtig, und wenn stimmt es, dass es da einen Schuldenobergrenze gibt (20.000 Euro) bzw. man nicht mehr als 20 Gläubiger haben darf

-> 2 x Nein. Als ehemaliger Selbständiger mit mehr als 19 Gläubiger kommt anstelle der Verbraucherinsolvenz die Regelinsolvenz zur Anwendung.   


bei mir sind es mehr als 20

-> dann wird es – wenn Sie das wollen – ein Regelinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiungsantrag und Stundung der Verfahrenkosten.


Hat eine PV Vorteile gegenüber einer RI ?

-> Sie haben eh keine Auswahl und das Ergebnis ist immer das gleiche: Restschuldbefreiung nach 6 Jahren wenn alles rund läuft.


Gibt es seriöse Stellen, die mir schnell Auskunft geben können - außer diesem Forum natürlich?

-> Sie haben doch schon einen Termin bei der Beratungsstelle in der übernächsten Woche.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

makro

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Re: Zahlungsunfähig was tun? Sofortige Gewerbeabmeldung?
« Antwort #2 am: 26. Februar 2010, 18:24:21 »

um ALG I beantragen zu können musst du weniger als 15 Wochenstunden arbeiten, das hat nichts mit Gewerbeabmeldung etc. zu tun!

Also am Montag zum Arbeitsamt und ALG I beantragen! Gewerbe kann erstmal bleiben!
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krisenbastler

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Re: Zahlungsunfähig was tun? Sofortige Gewerbeabmeldung?
« Antwort #3 am: 26. Februar 2010, 18:33:25 »

um ALG I beantragen zu können musst du weniger als 15 Wochenstunden arbeiten, das hat nichts mit Gewerbeabmeldung etc. zu tun!

Also am Montag zum Arbeitsamt und ALG I beantragen! Gewerbe kann erstmal bleiben!

Das werde ich auf jeden Fall machen, mir fiel auch gerade ein, dass ich mich da ja auch schon melden kann, wenn ich von Arbeitslosigkeit bedroht bin, was ja der Fall ist.

Vielen Dank
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makro

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Re: Zahlungsunfähig was tun? Sofortige Gewerbeabmeldung?
« Antwort #4 am: 26. Februar 2010, 22:32:25 »

Hier nochmal schwarz auf weiss:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf

Seite 15 in der PDF bzw. 13 im Dokument!
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Faxi

Re: Zahlungsunfähig was tun? Sofortige Gewerbeabmeldung?
« Antwort #5 am: 03. März 2010, 13:27:11 »

Also bei Mietvertragsangelegenheiten hatten wir sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Alles lief gut, solange Zahlungen bedient werden. Wir hatten aber auch darauf geachtet, dass wir eine Kündidungsfrist von 3 Monaten eingetragen hatten.

Rein rechtlich ist man an den Vertrag gebunden, es sei denn, es kann ein Nachmieter gestellt werden und der Vermieter ist damit einverstanden.
Unsere Vermieterin hat sobald sie von einer "mögliche" Insolvenz erfahren hatte, gleich einen Anwalt eingeschaltet, der unser Mobiliar vorab als Sicherheit gepfändet und erst nach Begleichen der offenen Vorderungen wieder freigegeben hat. Das Recht hat er. Auch wenn wir nur eine recht kleine Summe offen hatten und auch einen Zahlungstermin angeben konnten.

Aus dem Vertrag hat uns unsere Vermieterin nicht vorzeitig rausgelassen, weil die Wahrscheinlichkeit, die Räumlichkeiten weiterzuvermieten, recht klein war.
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krisenbastler

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Re: Zahlungsunfähig was tun? Sofortige Gewerbeabmeldung?
« Antwort #6 am: 03. März 2010, 14:15:44 »

Also bei Mietvertragsangelegenheiten hatten wir sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Alles lief gut, solange Zahlungen bedient werden. Wir hatten aber auch darauf geachtet, dass wir eine Kündidungsfrist von 3 Monaten eingetragen hatten.

Rein rechtlich ist man an den Vertrag gebunden, es sei denn, es kann ein Nachmieter gestellt werden und der Vermieter ist damit einverstanden.
Unsere Vermieterin hat sobald sie von einer "mögliche" Insolvenz erfahren hatte, gleich einen Anwalt eingeschaltet, der unser Mobiliar vorab als Sicherheit gepfändet und erst nach Begleichen der offenen Vorderungen wieder freigegeben hat. Das Recht hat er. Auch wenn wir nur eine recht kleine Summe offen hatten und auch einen Zahlungstermin angeben konnten.

Aus dem Vertrag hat uns unsere Vermieterin nicht vorzeitig rausgelassen, weil die Wahrscheinlichkeit, die Räumlichkeiten weiterzuvermieten, recht klein war.

Das ist ein guter Hinweis. Der Vermieter ist nämlich generell nicht sehr kooperativ und in so einem Fall wahrscheinlich erst recht nicht.
Das Mobiliar will ich möglichst gewinnbringend verkaufen, da ist eine Pfändung natürlich eher hinderlich.
Ich versuche gerade, das ganze ohne Insolvenz abzuwickeln, was ja nicht wirklich einfach ist. Werde wohl den Vermieter so spät wie möglich informieren und mich vorher schon um Nachmieter bemühen.

Vielen Dank und Gruss und hoffentlich sind sie inzwischen aus den Mietvertragsangelegenheiten raus.
Krisenbastler
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