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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??  (Gelesen 5179 mal)

michaelus

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Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« am: 21. November 2011, 16:59:03 »

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem:

ich habe bereits zwei Eidesstattliche Versicherungen abgeschlossen und habe jetzt aufgrund von verspäteten Bafög-Zahlungen Ärger mit einem dritten Gläubiger bekommen. Ich konnte wegen des fehlenden Bafög Geldes die letzten zwei Raten nicht bezahlen. Das blöde dabei ist, dass ich mich zuvor auf ein abstraktes Schuldenanerkenntnis geeinigt hatte, wo ich bereits 300 Euro abbezahlt hatte (die Hauptforderung belief sich auf 999 Euro von unrsprünglich 360 Euro, also 360 Euro + 639 Euro Mahnkosten und Zinsen). Demnach hätte ich jetzt noch 699 Euro zu bezahlen. Da ich aber die letzten beiden Raten nicht bezahlen konnte wurde das abstrakte Schuldenanerkenntnis annulliert und ich muss nun den Betrag von 857 Euro sofort bezahlen (also nochmal 150 Euro obendrauf  :gruebel:). Da ich aber immernoch kein Bafög bekomme (bis vorraussichtlich Anfang Dezember) kann ich den Betrag nicht bezahlen und es kommen vorraussichtlich wieder weitere Kosten auf mich zu.

Und hier meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich in diesem Vorgang sozusagen freiwillig eine eidesstattliche Versicherung o.Ä. abschließe, dass der Vorgang quasi "eingefroren" wird und keine weiteren Kosten auf mich zukommen oder evtl andere Möglichkeiten mich dagegen zu wehren?
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Mamis_Liebling

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Re: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« Antwort #1 am: 23. November 2011, 17:07:49 »

Aus der Sache kommst du so ohne Weiteres nicht raus:
Die von dir abgegebene Schuldanerkenntnis wurde mit Sicherheit nicht widerrufen!!! Das wäre sehr "dumm" vom Gläubiger. Vielmehr macht er jetzt von seinem Recht Gebrauch und fordert den kompletten offenen Betrag samt laufender Zinsen von dir. Das Schuldanerkenntnis ist vergleichbar mit einem vollstreckbaren gerichtlichen Titel.. so etwas gibt man ohne Weiteres normalerweise nicht ab! Ein freiwilliges Schuldanerkenntnis freut den Gläubiger immer, weil es ihm den Gang zum Gericht und die damit verbundenen Kosten erspart!!!!

Wenn du bereits die EV abgegeben hast, ist diese für 3 Jahre gültig. Ein Gläubiger kann, wenn er vermutet, dass sich bei dir finanziell etwas verändert hat auch vor Ablauf der 3 Jahre eine erneute EV verlangen.
Freiwillig kannst du keine EV abgeben.

Der Gläubiger wird jetzt alle Mittel nutzen um an sein Geld zu kommen..entweder du einigst dich mit ihm oder es wird immer teurer, bzw. es kann auch zu Sach-und Kontopfändungen kommen.


Eine Kosten und Zinsfestschreibung ist nur mit Zustimmung des Gläubigers möglich oder durch Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bzw. eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern.

Da laut deiner Schilderung der Fehler eindeutig bei dir liegt und der Gläubiger wohl vom deinem Verhalten enttäuscht und verunsichert ist, wird es wohl nicht vermeidbar sein, die Forderung samt laufender Zinsen und Kosten zu begleichen.


Noch mal so am Rande erwähnt: Eine Eidesstattliche Versicherung schließt man nicht ab, man gibt sie ab!!!  :lollol:




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Insokalle

Re: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« Antwort #2 am: 23. November 2011, 17:50:08 »

Das Schuldanerkenntnis ist vergleichbar mit einem vollstreckbaren gerichtlichen Titel.. so etwas gibt man ohne Weiteres normalerweise nicht ab! Ein freiwilliges Schuldanerkenntnis freut den Gläubiger immer, weil es ihm den Gang zum Gericht und die damit verbundenen Kosten erspart!!!!


So?
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Mamis_Liebling

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Re: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« Antwort #3 am: 23. November 2011, 18:18:19 »

@ insokalle: unglücklich formuliert.....zumindest hat der Schuldner erhebliche Probleme gegen die Forderung anzugehen und der Gläubiger hat jetzt die besseren Karten eine Klage zu erheben.

Schuldanerkenntnis im Lexikon Recht von Valuenet
Schuldanerkenntnis: Das Schuldanerkenntnis ist eine Form der -
>Schuldsicherung. Es sind zwei Varianten möglich: das abstrakte
(selbstständige) oder das deklaratorische Schuldanerkenntnis. Beide Formen
lassen sich oft nur schwer voneinander abgrenzen und sind durch ->Auslegung
zu ermitteln.
Im BGB geregelt ist nur das abstrakte Schuldanerkenntnis (§§ 305, 781 BGB),
das auch konstitutives Schuldanerkenntnis genannt wird. Charakteristisch ist,
dass eine neue, vom ursprünglichen Schuldgrund unabhängige, selbstständige
Verbindlichkeit begründet wird. Auf Grund seiner Selbstständigkeit ist es
kondizierbar (§ 812 Abs. 2 BGB). Es ist nur wirksam, wenn es schriftlich erteilt
wurde, es sei denn, es wird durch einen Vollkaufmann erteilt (§ 350 HGB).
Durch das deklaratorische (kausale) Schuldanerkenntnis wird eine bereits
bestehende Schuld bestätigt. Folge ist, dass der Schuldner mit allen
Einwendungen und Einreden ausgeschlossen ist. Es entsteht kein neuer
Schuldgrund. Das deklaratorische Schuldanerkenntnis ist formlos gültig und
nicht kondizierbar. Es führt gegebenenfalls zur Beweislastumkehr.
->§§ 350, 781 BGB
->BGH 08.12.1992 -XI ZR 96/92 ->BAG 18.02.1976 - 5 AZR 629/74
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Mamis_Liebling

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Re: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« Antwort #4 am: 23. November 2011, 18:26:01 »

qinsokalle & friends:

Es sei darauf hingewiesen, dass es neben dem Mahnbescheidsverfahren auch noch andere und vor allem kostengünstigere Wege gibt, die zu einem für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geeigneten Titel führen. Soweit sich Gläubiger und Schuldner einig sind, dass die Schuld besteht, kann vor jedem Notar in Deutschland ein sogenanntes notarielles Schuldanerkenntnis erstellt werden. Dieses notarielle Schuldanerkenntnis stellt einen vollstreckungsfähigen Titel dar, mit dem also wiederum notfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angebracht werden können. Ein solches notarielles Schuldanerkenntnis verursacht weniger Kosten als die Durchführung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheidsverfahrens und spart gegenüber dem Mahnbescheidsverfahren auch Zeit.

kommt halt in diesem Fall darauf an, wie das Schuldanerkenntnis abgewickelt wurde....und somit ist es dann auch gleichzustellen mit einem vollstreckbaren Titel.

Haste jetzt verstanden warum ich bei der ersten Antwort das erwähnt habe?  :hi:
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michaelus

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Re: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« Antwort #5 am: 24. November 2011, 13:51:46 »

so, vielen dank erst einmal für die vielen Antworten.
Ich habe nun nochmals mit dem Gläubiger Kontakt aufgenommen und einen Vergleich gefordet, der gläubiger lehnt dies allerdings ab und hat mir stattdessen eine erneute Ratenzahlungsvereinbarung zugesendet in höhe von 860 Euro welche ich mit 50 Euro monatlich abzuzahlen habe. Zusätzlich verlangt der Gläubiger nun auch noch eine Verzugszahlung von 117 Euro... die Zinsen laufen natürlich auch noch weiter. Ich weiß nun echt nicht mehr weiter, ich habe seit dem 30.06.2010 300 Euro von insgesamt 999 Euro abgezahlt und bin jetzt wieder bei 977 Euro Schulden  :wallbash: Ich finde es eine frechheit, dass sowas legal ist, zumal ich momentan studiere und außer Bafög kein einkommen habe. Theoretisch könnte ich momentan nichtmal 50 Euro monatlich entbehren, weil das Geld dann an anderen Ecken wieder fehlt.
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Mamis_Liebling

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Re: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« Antwort #6 am: 04. Dezember 2011, 13:44:17 »

Was ich nicht so ganz verstehe: Sie haben bereits eine EV abgegeben...warum zahlen sie dann an den Gläubiger? Wenn Sie eine EV abgeben, sollten sie eigentlich keine finanziellen Mittel übrig haben...und schon garnicht vom Bafög!
Ich kenne ja nicht die genaue Situation zwischen ihnen und dem Gläubiger...aber weisen sie ihn doch mal darauf hin, dass sie nicht mehr in der Lage sind, die mon. Raten zu zahlen und ihr Bafög unterhalb jeder Pfändungsgrenze liegt und sie bereits eine EV abgegeben haben.
Setzten sie ihn unter Druck und verlangen eine Festschreibung der Zinsen und einen vernünftigen Restbetrag. Wenn er darauf nicht eingeht, liegt es an ihnen, nichts zu zahlen und die steigenden zinsen in Kauf zu nehmen oder sich weiterhin mit überhöhten Forderungen ausnehmen zu lassen. Ein Hinweis an den Gläubiger, dass es ja auch noch die Möglichkeit einer Inso gibt, hilft manchmal auch weiter und die Gläubiger werden etwas vernünftiger.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« Antwort #7 am: 04. Dezember 2011, 21:13:10 »

Ein Hinweis an den Gläubiger, dass es ja auch noch die Möglichkeit einer Inso gibt, hilft manchmal auch weiter und die Gläubiger werden etwas vernünftiger.

Man sollte doch niemanden mit einer Inso erpressen denn damit erreicht man gar nichts ausser ggf schallendes Gelächter beim Inkassosachbearbeiter.
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Mamis_Liebling

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Re: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« Antwort #8 am: 04. Dezember 2011, 21:20:20 »

Nun ja, sorry, aber Inkassobüros sollte man grundsätzlich ignorieren oder mit den selben rechtlich fragwürdigen Methoden bekämpfen!!!!

Nun, ist es nicht so, dass mittlerweile wesentlich mehr Leute über Inkassomitarbeiter lachen? Ok, es gibt noch naive "Kunden", die sich von den lächerlich formulierten Drohbriefen einschüchtern lassen...aber Gott sei Dank, ist die Merheit aufgewacht und schlägt gekonnt zurück!!!
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vogelfrei

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Re: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« Antwort #9 am: 04. Dezember 2011, 23:45:23 »

Hallo, ich kann auch nur dem  Vorredner beipflichten und empfehlen, mit einem P-Konto und einem pfändungsfreien Betrag die Geier der Inkassobüros eine lange Nase zu drehen.
Es gibt ausreichend Gelegenheiten, dem ganzen Treiben der Schuldeneintreiber ein Ende zu setzen und sehr bequem zu leben.
Als Angestellter ist das natürlich schwerer, aber auch das geht.
Ich habe seit 27 jahren regelmässig den OE abgelegt, einige Male auch bewusst selbst gesteuert. Dennoch hat noch kein Gläubiger ohne meinen Willen auch nur eine Mark (heute Euro) inkassiert.
Der Gerichstsvollzieher meines Vertrauens hat zu Weihnachten immer einen Präsentkorb erhalten, ich habe seine Handynummer und seine Private Telefonnummer und immer wenn er kommt, ruft er drei Tage  vorher an und wir vereinbaren einen Termin.
Der Pfandabstand ist immer schon vorausgefüllt und mit den Worten "Den wollen wir doch nicht bezahlen", lässt er grinsend die Gläubiger abblitzen.
Dennoch verfüge ich über ausreichend flüssige Mittel im interessanten 6 - stelligen Bereich.
Alles völlig Gesetzeskonform und legal.
Für die mittlerweile wieder aufgelaufenen 380 Tsd Steuerschulden werde ich nun mal den Weg der englischen Insolvenz ausprobieren, der sich sehr interessant anhört.

Der von mir vor 26 Jahren nicht freiwillig eingegangene Status, in den ich durch eine klare Durchstecherei einer Bank mit 24 Jahren gestossen wurde, hat sich als seeeehr angenehm herausgestellt, und ich vertrete meinen Status offensiv.
Meine Beziehung zu den Banken sind gut und wenn man mit diesem Thema offensiv umgeht, hat man mehr Vorteile denn Nachteile.
Gerne gebe ich Tipps und Anregungen, um mit diesem Status besser und ruhig schlafend durchs Leben zu gehen. :cool:
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Schuldenreiter

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Re: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« Antwort #10 am: 05. Dezember 2011, 17:51:43 »

Der Pfandabstand ist immer schon vorausgefüllt und mit den Worten "Den wollen wir doch nicht bezahlen", lässt er grinsend die Gläubiger abblitzen.
Dennoch verfüge ich über ausreichend flüssige Mittel im interessanten 6 - stelligen Bereich.
Alles völlig Gesetzeskonform und legal.
Für die mittlerweile wieder aufgelaufenen 380 Tsd Steuerschulden werde ich nun mal den Weg der englischen Insolvenz ausprobieren, der sich sehr interessant anhört.

Wie geht denn das? Gold im Garten verbuddelt oder was?  :biggrin:
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vogelfrei

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Re: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« Antwort #11 am: 05. Dezember 2011, 19:29:56 »

...das ist immer eine Frage des Timings und des Geldflusses... Keiner sagt, wo verdiente Gelder auftauchen müssen und wo sie zugeordnet werden...
Oder wenn z.b. Dir jemand Geld leiht, muss er es ja auch zurückbekommen.
Nun kannst Du ihm ja durchaus auch deine zukünftigen Erträge abtreten.
Und die pfändet er dann direkt beim entsprechenden Geldfluss...
Das ist weder rechtlich fehlerhaft noch strafbar... Wenn das den Geschäftspartnern rechtzeitig angezeigt wird, gibts auch da keine probleme...
Was mit dem ausgeliehenen Geld gemacht wird ist ja nun mal meine Sache... :biggrin:
Entscheidend ist, daß die Zeiträume zwischen den EV´s und den möglichen zukünftigen Aufträgen gut getimed sind...So gibt es bei den EV´s nie falsche Bezeugungen, denn was in Zukunft geschieht kann ja nun niemand voraussehen.
und wenn tatsächlich zwischendrin ein Gläubiger erneut die EV verlangt, kannst ja guten Gewissens alles angeben, denn es ist ja nicht unlauter, im laufenden Geschäftsverkehr Forderungen an Dritte abzugeben, insbesondere wenn es einen klaren Rechtsgrund gibt. :smoke:
Daran hat sich das FA z.B. schon deutlich die Zähne ausgebissen. Selbst eine Vollstreckungsklage und Einrede bei Gericht hat nix geholfen...
Dummerweise waren in den Honoraren, die vollständig abgetreten waren, auch die Mehrwertsteuern etc. betroffen.
Allerdings musst die erwirtschafteten Steuern schon beim FA angeben, sonst ist es Steuerhinterziehung... :nono: Aber ob sie gezahlt werden können, ist eine andere Sache...
Immerhin hat derselbe Staat, der uns derart drangsaliert ja auch die Gesetze geschaffen, die es Gläubigern ermöglichen, Pfändungen oder Abtretungen in Anspruch zu nehmen.
Es ist also nicht unsere Aufgabe, dem Staat seinen Anteil frei Haus zu liefern... :hi:
Können wir was dafür, wenn die Gesetze so sind wie sie sind?

...und by the way...: ich finde es durchaus legitim, lieber die Familie durchzufüttern als irgendwelchen griechischen Bankern meine hart verdiente Kohle hinterherzuwerfen... :thumbup:
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vogelfrei

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Re: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« Antwort #12 am: 05. Dezember 2011, 19:39:41 »

ich habe seit dem 30.06.2010 300 Euro von insgesamt 999 Euro abgezahlt und bin jetzt wieder bei 977 Euro Schulden  :wallbash: Ich finde es eine frechheit, dass sowas legal ist, zumal ich momentan studiere und außer Bafög kein einkommen habe. Theoretisch könnte ich momentan nichtmal 50 Euro monatlich entbehren, weil das Geld dann an anderen Ecken wieder fehlt.
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Re: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« Antwort #13 am: 05. Dezember 2011, 19:45:11 »

Du solltest niemandem mehr einen Cent zahlen...!!! :nono: Mit dem OE hast Du eh deine "Reputation" völlig verspielt und das Bafög ist genau genommen eh nur geliehen, denn die Hälfte musst wieder zurückzahlen. Also lass das Geld in deinen Taschen.
Wenn Du diese Schulden wieder loswerden willst, warte erst mal zwei Jahre ab, Dann telefonierst mit dem Inkassobüro und bietest frech 50% der ehemaligen Hauptforderung an, ansonsten bittest Du Sie, dich erneut die EV abgeben zu lassen, damit Du die kommenden drei Jahre deine Ruhe hast.
Zuerst wirst deinem Sachbearbeiter die Gesichtszüge aushebeln, aber wenn Du resolut auftrittst, kommen die meisten zur Besinnung...
Ich hatte neulich einen freundlichen Anruf, ob ich mit einem Vergleich i.-H.v. 25% der ehemaligen Gesamtforderung einverstanden wäre. Auf meine Einrede, daß ich die letzten 26 Jahre schon nicht bezahlt hätte und nach 30 Jahren eh alles vorbei ist, kamen nur noch zögerliche Antworten und auf die Frage, welche Variante die Sachbearbeiterin  denn an meiner Stelle vorzeihen würde - 25% oder nach 4 Jahren gar nix mehr, hat sie mir zur zweiten Variante geraten... :lollol:
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Schuldenreiter

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Re: Zahlungsunfähig - Zinsen, Gebühren??
« Antwort #14 am: 06. Dezember 2011, 23:03:07 »

Ähm, man kann die Verjährung eines Titels auch hemmen.

Die Zinsen verjähren zwar alle 3 Jahre, das kann ebenfalls gehemmt werden, wird aber selten getan.

Wenn die Verjährung des Titels gehemmt wird, ist dieser die nächsten 30 Jahre gültig - auch gegen eventuelle Erben.

So leicht wird man seine Schulden eben nicht los.
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