Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: nomoney81 am 07. Dezember 2007, 12:10:26
-
Ich glaube jeder der schonmal eine Rechnung nicht pünktlich oder gar nicht bezahlt hat kennt das folgende Problem.
Die Gesamtforderung wächst schneller als man gucken bzw. zahlen kann. Da sind dann so Positionen wie Zinsen, Lagergebühren, Verwaltungsgebühren, Inkassokosten, Bearbeitungsgebühr usw.
In einem meiner Fälle geht es um eine Hauptforderung von 40 Euro. Nach einiger zeit (es handelt sich um ein halbes Jahr ) Ist die Summe nun schon auf 95 Euro gestiegen. Wie sieht es da rechtlich aus?
Wenn ich jetzt nur die Hauptfordereung zahle können dann die weiteren Kosten eingeklagt werden.
Einige Gläubiger lassen sich nach Verhandlungen oft darauf ein nur die Hauptforderung oder sogar weniger zu begleichen. Doch einige sind nicht verhandlungswillig.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke schonmal im Voraus.
nomoney81
-
Hallo Nomoney81,
rechtlich gesehen bist Du durch den Zahlungsverzug verpflichtet, Schadensersatz, also auch Anwalts- und Inkassokosten zu bezahlen. Das Inkassounternehmen, bzw. der Gläubiger können die Kosten einklagen.
Viele Grüße
Dirk Petersmann
-
Also weiterhin versuchen mit den Gläubugern so zu einigen !?
Wie ist die Rechtslage bei Strafzetteln z. b. ?
-
Bei Strafzetteln ist die Rechtslage gleich.