"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Zugewinn  (Gelesen 1819 mal)

Nichtschuldner

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Zugewinn
« am: 13. April 2011, 11:09:30 »

Hallo,

ich hab nochmal eine Frage.
Ich habe selber eine gutlaufende Firma. Der Ehepartner musste jetzt leider mit seiner Firma in die Insolvenz gehen.
Wir leben in einer Zugewinngemeinschaft.
Also, klar ist jetzt, dass ich für die gemachten Schulden des Partners nicht aufkommen muss. Ich soll aber die
auflaufenden Kosten in der Phase der Insolvenz tragen, d.h. 2000,00 € Verfahrenskosten und den Insoverwalter auszahlen, wenn ich über das Maß hinaus verdiene.
Wie verhält es sich mit der Zugewinngemeinschaft. Macht es Sinn jetzt und für die Zukunft einen Ehevertrag aufzusetzen oder hat meine Firma, im Falle einer Trennung, damit gar nichts zu tun. Meine Firma wurde während der Ehe gegründet.
Danke im voraus für Antworten!
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Zugewinn
« Antwort #1 am: 13. April 2011, 19:04:02 »

Die Übernahme von Prozesskosten oder eben auch der Kosten eines Insolvenzverfahrens ist keine Frage des Güterstandes.
Es ist eine Frage der Unterhaltsverpflichtung, § 1360a BGB. Hierzu gibt es inzwischen einige Gerichtsentscheidungen. Letztlich ist es eine Fallfrage. Besteht diese Unterhaltspflicht, ist der Stundungsantrag unbegründet und der insolvente Ehegatte kann diesen speziellen Teil des Unterhaltsanspruchs gegen den Partner geltend machen.

Ob Sie einen Ehevertrag aufsetzen, den Güterstand ändern wollen etc. ist davon losgelöst wieder eine ganz andere Frage. Dabei spielen oft sehr viele Faktoren eine Rolle. Die Eheleute müssen nach Abwägung von Vor- und Nachteilen usw. selbst entscheiden, ob sie es für sinnvoll erachten oder nicht.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz