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Autor Thema: zum 04.07.2011 gekündigt  (Gelesen 2188 mal)

meerlis

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zum 04.07.2011 gekündigt
« am: 31. Mai 2011, 11:20:26 »

Hallo

meine Eigentumswohnung wurde nun versteigert. Ich habe unterdessen eine neue Wohnung gefunden und kann aber erst zum 04.07.2011 ausziehen, da ich erst ab 01.07.2011 die Schlüssel bekomme. Ich habe ihm das per Brief mitgeteilt, habe aber bisher keine Antwort von ihm bekommen. Habe ihm auch angeboten bis einschließlich 04.07.2011 die Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Kann er von mir verlangen dass ich zum 30.06.2011 ausziehe, da er die Wohnung unterdessen ins Internet gestellt hat für den 01.07.2011?
Vielen Dank für eine Info
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Vielen Dank
meerlis
 

Fallera

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Re: zum 04.07.2011 gekündigt
« Antwort #1 am: 31. Mai 2011, 12:52:20 »

Durch den Zuschlagsbeschluss erhält der neue Eigentümer einen Vollstreckungstitel.
Er könnte somit sogar die sofortige Räumung der Wohung durch den Gerichtsvollzieher beantragen oder sie zumindest auffordern die Wohnung zu räumen.
Meiner Ansicht nach können Sie nur auf den guten Willen des neuen Eigentümers hoffen.

Anderst wenn sie Mieter des Objektes wären: (Auszug aus Vermieterrecht aktuell)
"Ist das Objekt vermietet, haben Sie als Ersteher des Objekts für kurze Zeit ein Ausnahmekündigungs-recht:
Es wird Ihnen zugestanden, bestehende Mietverträge zum nächsten zulässigen Termin unter Wahrung der gesetzlichen Frist zu kündigen, auch wenn der Mietvertrag noch auf längere Zeit befristet ist. Sie brauchen aber auch hier einen Kündigungsgrund, z. B. Eigenbedarf."
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Achdujeh

  • Gast
Re: zum 04.07.2011 gekündigt
« Antwort #2 am: 31. Mai 2011, 22:21:18 »

Kann er von mir verlangen dass ich zum 30.06.2011 ausziehe, da er die Wohnung unterdessen ins Internet gestellt hat für den 01.07.2011?
Natürlich kann er das verlangen. Aber ob man alles kriegt, was man verlangen kann :gruebel:.

Wenn du nachweislich dem Ersteigerer mitgeteilt hast, dass es dir erst möglich ist, die Wohnung am 4.7. zu räumen, was soll er groß machen? Du ziehst freiwillig aus und ohne Aufstand. Damit hast du reichlich guten Willen gezeigt. Lass dich also nicht nerven. Vielleicht hat er auch nur die Internetanzeige geschaltet, um dich unter Druck zu setzen.

Warum kannst du denn nicht schon am 1.7. umziehen, wenn du dann den Schlüssel für die neue Wohnung bekomst?

FG Achdujeh

Übrigens kommen solche Fälle, dass ganze "Umzugsketten" ins Stocken geraten, nicht so selten vor.

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