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Autor Thema: Zusammenziehen mit Partner  (Gelesen 1992 mal)

Roko1208

  • Gast
Zusammenziehen mit Partner
« am: 13. August 2013, 22:17:24 »

Hallo zusammen,

ich bin seit zwei Jahren in der PI, wohne aktuell noch zur Miete und möchte nun mit meiner Freundin zusammenziehen.

Sie ist offiziel noch bei den Eltern gemeldet, die ein Eigenheim haben, dass die sich von einer Erbschaft gekauft haben.

Nun haben wir uns auch einige Eigentumswohnungen angeschaut und eine hat es uns angetan. Sie war bereits bei Ihrer Bank mit ihren Eltern. Das Problem, bin ich. Da ich in der PI bin und es schlecht bei mir mit der Schufa aussieht, wird sie wohl den Kredit von der Bank nicht bekommen.

Sie hat wohl ein Eigenkapital von etwa 35-40%.

Meine Frage, kann das für meine PI ein Problem darstellen, wenn wir doch in ein Eigenheim zusammen ziehen?

Was wird wohl der Insolvenzverwalter dazu sagen?

Wie läuft das mit der Miete dann ab? Wie soll ich ihr das abbezahlen?
Gespeichert
 

paps

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Re: Zusammenziehen mit Partner
« Antwort #1 am: 14. August 2013, 10:15:02 »

Grundsätzlich dürften Sie ja mit der Anschaffung einer Eigentumswohnung durch ihre Freundin nichts zu tun haben.

Sind Sie bereits in der WVP würde einer  Vermögensbildung im Sinne von Eigentum nichts entgegen stehen.
Dass die Bank Ihnen keinen Kredit geben möchte ist ja wohl klar?.
Insofern kann also zunächst nur die Freundin Alleinkreditnehmer werden. Bürgen die Eltern oder das elterliche Grundstück.

Miete oder Nutzungsgebühren können Sie ganz normal an ihre Freundin zahlen. Diese muss dies dann aber als Einnahmen versteuern.

Im Übrigen sollte es auch nicht hinderlich sein, wenn Sie für ihre Eigentumswohnung keine Miete zahlen. Das ändert am pfändbaren Betrag nichts. 
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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