Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: x1micha am 10. August 2010, 21:22:19

Titel: zuviel bezahlt?
Beitrag von: x1micha am 10. August 2010, 21:22:19
Hallo zusammen,
bin neu hier und freue mich dieses Forum gefunden zu haben.
Was kann man tun, wenn einem der Insoverwalter mutmaßlich zuviel Geld im Monat einbehält? Wohin kann ich mich wenden? Der Insoverwalter sagt das alles richtig wäre.
Gruß Jupp
Titel: Re: zuviel bezahlt?
Beitrag von: Fallera am 10. August 2010, 21:26:15
Woher kommt Ihre Annahme, der TH würde zuviel einbehalten?
Könnten Sie mehr fakten liefern?
Titel: Re: zuviel bezahlt?
Beitrag von: x1micha am 10. August 2010, 21:34:59
Es sind ca. 1600.- Nettoeinkommen (Arbeitnehmer) vorhanden. Zusätzlich bekomme ich Pachteinnahmen aus einem Gewerbebetrieb den ich verpachtet habe (500.- plus MwSt).
Titel: Re: zuviel bezahlt?
Beitrag von: Fallera am 10. August 2010, 21:42:57
Wieviele Unterhaltsberechtigte Personen?
Was behält der TH ein?

Titel: Re: zuviel bezahlt?
Beitrag von: x1micha am 10. August 2010, 21:49:00
keine Unterhaltsberechtigte Person (meine Frau bekommt Rente). Es werden 486.39 vom Lohn einbehalten. Zusätzlich muss mein Pächter die vollen 500.- plus MwSt. an den Insoverwalter (was heißt denn eigentlich TH) bezahlen.
Titel: Re: zuviel bezahlt?
Beitrag von: x1micha am 10. August 2010, 21:55:47
Die Rente meiner Frau war befristet auf 2 Jahre. Nun bekommt sie seit Aug.nichts mehr. Der Antrag aufweitergewährung derRente ist zwar gestellt aber im moment bekommt sie halt auch kein Geld und wäre dann unterhaltsberechtigt?
Titel: Re: zuviel bezahlt?
Beitrag von: Fallera am 10. August 2010, 21:57:01
Und was ist Ihrer Meinung nach keine Korrekte Pfändung?

Bez. der Miete bzw. Pacht kommt evtl. http://dejure.org/gesetze/ZPO/851b.html zum tragen?
Titel: Re: zuviel bezahlt?
Beitrag von: Fallera am 10. August 2010, 22:01:09
Die Rente meiner Frau war befristet auf 2 Jahre. Nun bekommt sie seit Aug.nichts mehr. Der Antrag aufweitergewährung derRente ist zwar gestellt aber im moment bekommt sie halt auch kein Geld und wäre dann unterhaltsberechtigt?

Die gesetzlichen Regelungen bez. Unterhalt für Ehegatten finden sich in den §§ 1570 - 1577 BGB.   
Titel: Re: zuviel bezahlt?
Beitrag von: x1micha am 10. August 2010, 22:06:55
ok, vielen Dank für die Infos.  Aber darf er denn auch die kompl. 500.- von der Pacht einbehalten?
Titel: Re: zuviel bezahlt?
Beitrag von: ThoFa am 11. August 2010, 09:26:57
Hallo,

und die üblichen Fragen:

Eröffnetes Verfahren oder WVP?
IK oder IN?

MfG

ThoFa
Titel: Re: zuviel bezahlt?
Beitrag von: x1micha am 18. August 2010, 10:16:39
Hallo....
es ist ein eröffnetes und IN.
Und was kann ich tun, wenn ich den Insoverwalter nicht kontaktieren kann? Er antwortet nicht auf mein Schreiben, am Telefon sagt man mir immer nur das er nicht da ist. Die Sachbearbeiterin ist angeblich in Mutterschutz und kommt nur Dienstagvormittag ins Haus und ist dann nie zu sprechen. Fakt ist: Der Insolvenzverwalter hat diesen Monat zuviel einbehalten! Was kann ich tun? Kann ich den Antrag bei Gericht stellen, das man mir jemand anderes zuteilt? Hat es Zweck wenn ich mit einem anderen Anwalt versuche mein Recht durchzusetzen? Für schnelle Antworten wäre ich super dankbar.
Gruß Jupp