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Autor Thema: ZV: 1) ErsteigererZutritt gewähren? 2) Wann müssen wir raus?  (Gelesen 3177 mal)

klaerchen-baerchen

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Hallo,

heute wurde unser Haus beim 1.Termin versteigert. Es war außer uns nur ein potentieller Käufer anwesend (der dann auch den Zuschlag bekommen hat), ansonsten Zuschauer und Immobilienhaie (die auch gleich wieder gegangen sind, nachdem die Dame von der Bank verkündet hat, dass kein Zuschlag unter der 7/10 Grenze erfolgt).

Meine Schwägerin wollte das Haus für uns ersteigern, wurde aber überboten. Es ist dann für 15.000 € unter Verkehrswertgutachten weggegangen. Nun hat der Käufer ihr auch gleich mitgeteilt, dass er das Haus selber bewohnen will und es morgen auch gleich besichtigen möchte (im Gutachten stand nichts über den Innen-Zustand, da wir die Gutachterin nicht reingelassen haben).

Wir sind noch alle sehr geschockt über den Ausgang der Versteigerung und etwas traumatisiert, und absolut noch nicht in der Lage, den Käufer durch das Haus zu führen. Wir haben überhaupt nicht damit gerechnet, dass jemand Interesse für ein Reihenmittelhaus haben könnte, dass er noch nicht mal von innen gesehen hat, und das auch nur einen sehr kleinen Garten hat. Es haben uns auch alle erzählt, dass beim ersten Termin nur ganz selten etwas versteigert wird. Erst der zweite Termin wäre interssant, wenn die Grenzen gefallen sind.

Nun zu meinen Fragen:

1.) Müssen wir den Käufer ins Haus lassen?
Wenn ja, sofort, oder erst nach Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses? Kann er plötzlich mit dem Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen, um sich Einlass zu verschaffen?

2.) Wann müssen wir raus?
Wir haben natürlich noch keine Wohnung, da wir das Haus ja selber ersteigern wollten. Unter welchen Voraussetzungen können wir Vollstreckungsschutz beantragen? Mein Mann ist zu 60 % schwerbeschädigt und hatte bereits 2 Herzinfarkte, ich bin 40 % schwerbeschädigt. Wir haben 2 Kinder im Alter von 19 und 17 Jahren. Unser Sohn hat gerade am 1.9. seine Berufsausbildung begonnen und unsere Tochter hat jetzt die letzten beiden Abi-Semester vor sich.
Ich habe wirklich große Angst, dass wir auf der Straße sitzen. Denn es wird bestimmt nicht einfach, eine Wohnung zu finden. Die meisten Vermieter wollen ja heutztage eine Schufa-Auskunft.
Lässt der Gerichtsvollzieher sofort eine Zwangsräumung durchführen oder fordert er uns erst schriftlich auf, das Haus zu räumen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Gruß
Klaerchen-Baerchen
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Paula41

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Re: ZV: 1) ErsteigererZutritt gewähren? 2) Wann müssen wir raus?
« Antwort #1 am: 04. September 2009, 11:03:20 »

Hallo,

versuchen Sie das Geschehen von einer neuen Seite zu betrachten.

Es gibt hier einige, mich eingeschlossen, die einem Erwerber bei 15T€ unter Gutachten die Füße küssen würden.

Sie sind offensichtlich emotional noch sehr mit dem Haus verbunden. Aber ich denke, eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Erwerber ist die beste Stategie. Vielleicht könnte Ihre Schwägerin die Hausbesichtigung übernehmen.

Natürlich können Sie auch auf eine Räumungsklage warten. Sie könnten dann vielleicht 1-2 Jahre Zeit gewinnen.  Aber ob Ihnen das mehr Lebensqualität bringt, wage ich zu bezweifeln.

mfg

Paula41
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paps

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Re: ZV: 1) ErsteigererZutritt gewähren? 2) Wann müssen wir raus?
« Antwort #2 am: 04. September 2009, 18:51:40 »

Zum anderen wären die Kosten dafür, neue Schulden.
--------------------
Mit dem Erwerber reden bringt den meisten Gewinn.
Sicherlich muß dieser ja auch erst mal seinen Mietvertrag kündigen?

Wir haben damals noch für 1/2 Jahr  einen Nutzungsvertrag gemacht, damit wir uns in Ruhe nach einer passenden Wohngelegenheit umsehen konnten.
(Bei uns wollte auch keiner vorher das Haus sehen und die Bank hatte auch Bedenken, dass der erste Termin ein Erfolg würde.)

Wieso hat Ihre Schwägerin nicht vorab mit der Bank gesprochen und gesagt, dass Sie 7/10 bieten würde? Dann hätte die ganze Versteigerung vermieden werden können.

Sie sollten sich jetzt auf die Wohnungssuche konzentrieren.
Vielleicht hilft das Sozialamt , wenn Obdachlosigkeit droht, insbesondere bei Menschen mit anerkannten Behinderungen.

Um mal eine Mögliche Variante in den Raum zu stellen.
Ich hatte mich bei 3 privaten Hausvermietern umgesehen und von 2  sofort eine Zusage erhalten.
Zuerst haben wir besichtigt und über die Gespräche analysiert, wie der Vermieter/ Makler so drauf ist.
Dann haben wir starkes Interesse bekundet und das feste Einkommen hervorgehoben.
Als dann so gut wie alles klar war, haben wir noch erklärt, dass wir vor einigen Jahren ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben.
Für alle 3 war das kein Problem. Jedoch hat einer dann einige Tage später angerufen und gesagt, dass er einen Sofortmieter hätte und uns abgesagt, da wir ja noch die Nutzungsvereinbarung hatten
und erst 3 Monate später einziehen wollten.
« Letzte Änderung: 04. September 2009, 18:55:50 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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auchpleite

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Re: ZV: 1) ErsteigererZutritt gewähren? 2) Wann müssen wir raus?
« Antwort #3 am: 03. Oktober 2009, 09:08:01 »

Hallo Klaerchen-Baerchen :cheesy:,

Hallo,
heute wurde unser Haus beim 1.Termin versteigert. (...)

Dein Thread ist bereits 4 Wochen alt, dennoch beabsichtige ich keinesfalls Wunden auf zu reißen - habe Dein Posting mit großer Anteilnahme gelesen...!!

Habe mein Haus auch im Juli d.J. auf diese Art und Weise verloren, und die Parallelen im Bezug auf die menschl. Reaktionen, Gutachter nicht rein lassen, und das Verhalten gegenüber dem Erwerber, sind verblüffend ähnlich!

Möchtest Du vielleicht nochmal berichten wie es Dir/Deiner Familie in der Zwischenzeit ergangen ist, was Ihr erlebt habt...?

versuchen Sie das Geschehen von einer neuen Seite zu betrachten.
Es gibt hier einige, mich eingeschlossen, die einem Erwerber bei 15T€ unter Gutachten die Füße küssen würden.(...)

Ooooh, jaaa!!!! :hi:
« Letzte Änderung: 03. Oktober 2009, 09:13:20 von auchpleite »
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Viele Grüße

auchpleite
 
 

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