Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: efl1992 am 18. April 2007, 17:24:00
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Hallo,
mein Grundstück soll zwangsversteigert werden.
Der Verkehrswert ist 16.000 EUR.
Im Grundbuch steht eine Grundschuld von 15.000 EUR zu Gunsten
der Bank.
Mein Sohn möchte das Grundstück gern übernehmen und hat
der Bank 16.000 EUR angeboten.
Dies wurde zunächst akzeptiert-jetzt jedoch darauf verwiesen,
daß ein anderer Interessent 20.000 EUR geboten hat und man
lieber an ihn veräußern möchte.
Ich habe zu diesem Problem 3 Fragen.
1.Hat ein naher Verwandter eine Art Vorkaufsrecht an dem
Grundstück, wenn er mindestens die Grundschuld ausgleicht?
2.Sollte bei einer Versteigerung deutlich mehr erzielt werden
als was durch die Grundschuld abgesichert ist -was wird mit dem Rest?
Kann die Bank an diesen \"Rest\" heran, wenn weitere Forderungen
bestehen?
3.Kann die Bank vor dem eigentlichen Versteigerungstermin das
Grundstück gegen meinen Willen veräußern?
Vielen Dank schon Voraus für die Antworten. [addsig]
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Prinzipiell kann man auch hier nicht pauschal antworten.
Dazu müßte man Verträge und den genauen Wortlaut der Sicherungsrechte kennen.
Wird aber im Vertseigerungstermin mehr als der aktuelle Sicherungswert erreicht, ist der Überschuss nach Abzug aller Kosten frei.
Die Bank wird dann natürlich zu den 15.000 Ihre entstandenen Kosten aufrechnen.
Ihr Sohn könnte selbst mit der Bank nochmal verhandeln, da sein Betrag ja sicher ist.
Es könnte auch versucht werden, über das Vollstreckungsgericht eine
Lösung zu finden.
Leider nicht mein Fachgebiet.
Vielleicht kann ja Immobilienhelfer mal was zu den Möglichkeiten sagen.[addsig]
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Hallo,
ich muß hier paps recht geben.
Könnten Sie mir bitte noch 2 bis 3 Angaben machen, dann sag ich was dazu...ich traue der Bank nicht und glaube an eine Finte.
Ist der Zwangsversteigerungstermin schon angesetzt und wann haben Sie das Schreiben bekommen und für wann?
mfg
volker
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Hallo,
zu 1 : nein
zu 2: Grundschuld + Zinsen + Kosten. Der Rest geht an den Schuldner.
zu 3: Nein
MfG
ThoFa
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Hallo ,
obwohl Sie hier bisher noch nicht geantwortet haben, hat ja ThoFa schon alles gesagt.
1.
nur wenn sie es vertraglich geragelt hääten sonst nein.
2.
wie es ThoFa sagte
3.
nein..nur mit ihrer Zustimmung
4.
Warum lassen Sie Ihren Sohn nicht das Grundstück ersteigern?
mfg
volker
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Also, irgendwie verstehe ich Ihre Antwort jetzt nicht.
Das hat doch Thofa schon gesagt. Ohne 2-3 Angaben zu haben.
Oder muss ich zwischen den Zeilen lesen, um was neues zu erfahren?
Sie sind mir ja ein Helfer.
Wenn jemand in der Phase 20.000,- bietet, dann sollte man sich fragen, ob es nicht vielleicht doch mehr Wert ist als 15.000,-?
Wenn das nicht der Fall ist, können Sie doch froh sein, wenn es zu diesen Konditionen verkauft wird.
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Nun man kann ja auch eine Sache überteuert kaufen oder?
Nicht immer ist Geiz geil.
Verkehrswert ist ja 16.000 und der muß amtlich festgestellt werden, bevor öffentlich versteigert werden kann.
Und ich sehe es auch so, dass der reale Wert höher sein muß, da auch der Schuldner so am Grundstück festhält. ???
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Hallo,
Mehr Angaben mehr Ideen taktisch gegen die Bank vorzugehen...es geht nicht nur um die Fragen sondern auch darum das Ziel (Kauf des Grundstücks für den Sohn) möglichst günstig zu realisieren.
Ich frage mich; bietet wirklich jemand 20.000 Euro, oder sagt das die Bank nur?
DENN ich traue keiner Bank.
mfg
volker
Also, irgendwie verstehe ich Ihre Antwort jetzt nicht.
Das hat doch Thofa schon gesagt. Ohne 2-3 Angaben zu haben.
Oder muss ich zwischen den Zeilen lesen, um was neues zu erfahren?
Sie sind mir ja ein Helfer.
Wenn jemand in der Phase 20.000,- bietet, dann sollte man sich fragen, ob es nicht vielleicht doch mehr Wert ist als 15.000,-?
Wenn das nicht der Fall ist, können Sie doch froh sein, wenn es zu diesen Konditionen verkauft wird.
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Hallo,
und danke für die Antworten.
Inzwischen ist das Gebot bei 25000 €.
Keiner weiß recht warum-vielleicht liegt
ne Ölquelle drunter ;D
Jetzt soll ich das Grundstück noch vor dem Termin freihändig
mit Zustimmung der Bank an den Bieter verkaufen.
Das werde ich wohl nicht machen und doch die Versteigerung
abwarten, wo mein Sohn mitbieten kann-wenn auch nur
bis zu einer bestimmten Grenze.
Viele Grüße
efl1992
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Hallo,
was ist an dem Grundstück so toll, dass Sie ein Angebot über 9.000,00 € des Verkehrswert ausschlagen ?
Wie hoch sind die anderen Verbindlichkeiten bei der Bank ?
MfG
ThoFa
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Hallo,
da ist natürlich erstmal der ideelle Wert zu nennen
(Grundstück war lange im Familienbesitz und wird auch
noch genutzt).
Der andere Aspekt ist eine Schrottimmobilie die der Bank
bei der Versteigerung nichts oder nicht viel bringen wird
und der erzielte Überschuß mir deshalb leider nichts nützt.
M.f.G.
efl1992
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Jetzt soll ich das Grundstück noch vor dem Termin freihändig
mit Zustimmung der Bank an den Bieter verkaufen.
Das werde ich wohl nicht machen und doch die Versteigerung
abwarten, wo mein Sohn mitbieten kann-wenn auch nur
bis zu einer bestimmten Grenze.
Viele Grüße
efl1992
[/quote]
So würde ich vorgehen, wie Sie es beschreiben. bereiten Sie sich vor und gehen mit Ihrem sohn auf die Versteigerung....Ihr Sohn soll das Grundstück ersteigern...ich sehe darin kaum Probleme..
viel Glück
mfg
volker