Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: rokko am 22. Oktober 2008, 14:22:33

Titel: Zwangsversteigerung ab wie viel Schulden?
Beitrag von: rokko am 22. Oktober 2008, 14:22:33
Eine ganz allgemeine Frage: Wie hoch müssen die Schulden eines Schuldners eigentlich sein, damit ein Gläubiger eine Zwangsversteigerung (von Immobilie bzw. Grundstück) erwirken kann?

So weit habe ich mich schon mal informiert: Für den Antrag gibt es drei Vorraussetzungen:

a) die Vorlage eines Vollstreckungstitels
b) die ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel sowie
c) die Zustellung des Vollstreckungstitels und der Vollstreckungsklausel.

Aber wie gesagt, ab welcher Schuldenhöhe wird so ein Vollstreckungstitel ausgestellt?
Vielen Dank für eure Antworten.
Titel: Re: Zwangsversteigerung ab wie viel Schulden?
Beitrag von: lucca_m am 22. Oktober 2008, 15:22:34
Ich denke, die Höhe der Schuld spielt keine Rolle. Einzig Ihre Zahlungswilligkeit und die Bemühung um Zahlung sind auschlaggebend für einen Vollstreckungstitel.

Wenn Sie die titulierte Forderung nicht begleichen, wird Ihr Vermögen verwertet, die Schuldsummen sämtlicher offener und festgestellter Forderungen beglichen und der Rest an Sie ausgezahlt.

Wenn ich mich nicht irre, aber ich lasse mich gerne korrigieren.
Titel: Re: Zwangsversteigerung ab wie viel Schulden?
Beitrag von: Trauri am 22. Oktober 2008, 17:01:57
Ich denke, die Höhe der Schuld spielt keine Rolle. Einzig Ihre Zahlungswilligkeit und die Bemühung um Zahlung sind auschlaggebend für einen Vollstreckungstitel.

Wenn Sie die titulierte Forderung nicht begleichen, wird Ihr Vermögen verwertet, die Schuldsummen sämtlicher offener und festgestellter Forderungen beglichen und der Rest an Sie ausgezahlt.

Wenn ich mich nicht irre, aber ich lasse mich gerne korrigieren.

Und was wenn man zallungswillig wäre ?
Also bsp. die übliche Rate für den Kredit nach marktüblichem Zins ink. Tilgung bedienen könnte, es der Gläubiger aber nciht nehmen will ?