Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: meerlis am 16. April 2011, 09:06:49
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Hallo
meine Wohnung wurde zwangsversteigert und der neue Eigentümer hat echt den Schuss nicht gehört. Er will eine Kaltmiete haben von 7,05 m² bei einer 47 m² Wohnung. In dieser Gegend ist der Mietspiegel bei 5,68 m². Darf er soviel verlangen?
Kann mich der neue Eigentümer sofort rauswerfen?
Wie hoch ist die Nutzungsentschädigung bis ich eine neue Wohnung gefunden habe bzw. wieviel darf er verlangen?
Vielen Dank für ne Info
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Hallo,
grundsätzlich könnte der neue Eigentümer sofort die Zwangsräumung betreiben. Mit mehr als drei Monaten Frist zum Suchen einer neuen Bleibe sollte man daher nicht rechnen.
Offensichtlich ist der neue Eigentümer aber bereit, die Wohnung zu vermieten. Wenn es eine Neuvermietung ist (und das wäre es ja wohl), muss er sich m.W. nicht an den Mietspiegel halten.
Eine Nutzungsentschädigung dagegen würde sich an den ortsüblichen Mieten orientieren müssen.
Wer gute Nerven hat, der handelt mit dem Neuerwerber eine sehr niedrige Nutzungsentschädigung aus und bietet dafür einen stressfreien Auszug in akzeptabler Zeit an.
FG Achdujeh
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Hallo Achdujeh
danke für deine Antwort. Da haste mir schon sehr weitergeholfen.
Nochmal so eine andere Frage. Wenn es zur Zwangsräumung kommt, gefährdet es die Insolvenz??
Ich habe leider bisher keine Möglichkeit woanders unterzukommen.
Danke für eine Info
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Nochmal so eine andere Frage. Wenn es zur Zwangsräumung kommt, gefährdet es die Insolvenz??
Nein.
Man sollte die Zwangsräumung allerdings möglichst vermeiden, weil die Kosten als Neuschulden am Geräumten kleben bleiben. Wenn man scharf rechnet, könnte dann selbst eine überhöhte Miete billiger sein.
Vor allem: mit dem Stigma Zwangsräumung am Hals wird es sicher nicht einfacher, eine neue Wohnung zu finden. Aber eine überteuerte Wohnung kann man, wenn sich die Gelegenheit ergibt, schnell verlassen.
FG Achdujeh
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Vielen Dank für die Info
Dann hoffe ich mal, das ich mich mit dem neuen Eigentümer irgendwie einigen kann, da er eine sehr hohe Miete verlangt, die ich nicht aufbringen kann.
Da bleibt mir leider nur der Auszug.
Weiß jemand, wie hoch die Nutzungsentschädigung wäre?
Vielen Dank für ne Info
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Die Nutzungsentschädigung ist frei vereinbar, wird sich aber an der ortsüblichen Miete orientieren.
Was versteht man unter "sehr hohe Miete"?
Diese kann sich ja auch nur nach dem Mietspiegel richten.