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Autor Thema: Zwangsvollstreckung/Pfändung/Finanzierte Wohnungseinrichtung  (Gelesen 4950 mal)

Avionic

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Zwangsvollstreckung/Pfändung/Finanzierte Wohnungseinrichtung
« am: 22. September 2008, 17:07:03 »

Guten Tag zusammen,

folgende Situation:

Es ist heute keine Seltenheit mehr, das man sich hier und da mal einen kleinen SCHUFA-Eintrag eingefangen hat. Dies drückt bekanntlich auf die Bonität und die Kreditwürdigkeit.
Aus diesem Grund kann es doch vorkommen, das man sich das ein oder andere Teil über einen Freund / Freundin finanziert.

Daraus resultiert:

Ein Betrag von 1000,00 € wird über einen Bekannten (Person A) finanziert. Gegenstand ist beispielsweise eine Hifi Anlage und ein Fernseher.

Der Gegenstand kommt zu Person B nach Hause und wird aufgestellt.

Ein doofer Schachzug und plötzlich steht der Gerichtsvollzieher bei Person B vor der Tür. Darf er nun die finanzierten Objekte mitnehmen und versteigern ? Oder gehören die Objekte, obwohl sie in der Wohnung von Person B stehen, rechtmäßig NUR dem eigentümer und dürfen nicht verpfändet werden.

Meiner Meinung nach, sind dem Gerichtsvollzieher die Hände gebunden sobald das Finanzierungsschreiben an dem Objekt klebt.

Was sagen die Experten

Gruß
Sascha
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Feuerwald

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Re: Zwangsvollstreckung/Pfändung/Finanzierte Wohnungseinrichtung
« Antwort #1 am: 22. September 2008, 20:15:17 »

Zwischen Theorie und Praxis gibt es immer einen gewissen Unterscheid. Zunächst mal ist gewöhnlicher Hausrat nicht pfändbar. Dazu gehört sicher auch ein TV in der Wohnung (allenfalls wäre eine Austauschpfändung denkbar, was so gut wie nie vorkommt).

Erfahrungsgemäß werden also (mal ausgenommen bei RTL im TV) kaum noch Gegenstände in Haushalten normalsterblicher Geschöpfe vom Gerichtsvollzieher gepfändet. Ausnahmen gibt es aber immer.

Es ist zudem unüblich, dass gepfändete Gegenstände wie TV + Co. Umgehend vom Gerichtsvollzieher mitgenommen werden. Sollte ein Gegenstand gepfändet werden, bspw. durch anbringe eines Siegels, an dem eine Dritte Person Rechte hat, kann diese Person beim Vollstreckungsgericht seinen Anspruch geltend machen.




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Avionic

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Re: Zwangsvollstreckung/Pfändung/Finanzierte Wohnungseinrichtung
« Antwort #2 am: 22. September 2008, 20:26:22 »

Ist natürlich nur die Frage, ob ein Samsung Flatscreen und eine Harman/Kardon HomeKino als gewöhnlicher Hausrat annerkannt wird ?
Die Marken sind fiktiv/Synonym und symbolisieren die allgemein höhere Klasse der modernen Medien...

Ich habe auch schon gehört, das er bestimmte dinge ERSTMAL mitnehmen darf, zumindest solange bis der rechtmäßige Eigentümer sein Veto einlegt. Andernfalls könnte ja jeder kommen und behaupten "Das gehört alles nicht mir".

Wenn jetzt aber tatsächlich das Schreiben der Finanzierung vorliegt, aus dem eindeutig hervorgeht, das der besagte Gegenstand nicht Person B gehört, dann denke ich mir, kann das nicht so einfach sein ? - Oder liege ich dort falsch ?

Man müsste es sich bildlich vorstellen:

Der Gerichtsvollzieher wird herein gebeten und demonstrativ hängt an den beiden Gegenständen das Original Schreiben der Finanzierung.
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ThoFa

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Re: Zwangsvollstreckung/Pfändung/Finanzierte Wohnungseinrichtung
« Antwort #3 am: 24. September 2008, 14:18:43 »

Der Gerichtsvollzieher wird herein gebeten und demonstrativ hängt an den beiden Gegenständen das Original Schreiben der Finanzierung.

Hallo,

in dem Fall würde ich, wäre ich denn Gerichtsvollzieher, demonstrativ das Zeug mitnehmen. 

MfG

ThoFa
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Avionic

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Re: Zwangsvollstreckung/Pfändung/Finanzierte Wohnungseinrichtung
« Antwort #4 am: 24. September 2008, 22:53:58 »

Ist richtig, würde ich wahrscheinlich auch gern machen, jedoch sind hier nicht unsere persönlichen Meinungen gefragt, sondern die rechtlichen.

Und ich vermute mal, der Gerichtsvollzieher wird sich nicht die Mühe machen, dinge mitzunehmen, die mit großer Wahrscheinlichkeit sowie so an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden müssen.

Ich komme nach wie vor zu keinen klaren Ergebniss...  :dntknw:

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ThoFa

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Re: Zwangsvollstreckung/Pfändung/Finanzierte Wohnungseinrichtung
« Antwort #5 am: 24. September 2008, 23:31:14 »

Hallo,

ich bin mir sicher, dass in neun von zehn Fällen, ein GV die Sachen mitnimmt, allein um den Schuldner zu zeigen, wo der Hammer hängt.  :wink:

Rein rechtlich gesehen ist das eine verzwickte Situation. Es gilt die Gewahrsamsvermutung, heisst alles was der GV sieht, wird er pfänden. Es ist fraglich, ob dem GV zu zumuten ist, dass er vor Ort klärt, wem der Gegenstand gehört. Im Zweifel wird er dieses verneinen. Soll der eigentliche Besitzer doch sein Recht durchsetzen.

Übrigens gehört der Gegenstand wohl der finanzierenden Bank, da kann es schon zu Problemen für den Finanzierenden kommen, den gegenstand wieder auszulösen.

Was änders wäre es, wenn der Gerichtsvollzieher beim Mann vollstreckt und die ganz offensichtlich der Ehefrau gehörenden Ohrringe pfänden möchte, das geht nicht. Wobei solche Dinge heutzutage ja gar nicht mehr so eindeutig einem geschlecht zuweisen lassen.  :wink:

MfG

ThoFa
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Avionic

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Re: Zwangsvollstreckung/Pfändung/Finanzierte Wohnungseinrichtung
« Antwort #6 am: 25. September 2008, 02:25:53 »

Ah verstehe,

und was wäre, wenn die Freundin noch bei Person B wohnt ? Also ist die Freundin Person A und der Freund Person B.
Also hätte die Freundin dem Freund diese Dinge finanziert weil der Freund eben SCHUFA Einträge hat.

Dies sollte doch ein klares Hinderniss sein oder ?
 :dntknw: :dntknw: :biggrin:
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bemeyno

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Re: Zwangsvollstreckung/Pfändung/Finanzierte Wohnungseinrichtung
« Antwort #7 am: 25. September 2008, 20:21:10 »

Haben Freundin A und Freund B noch eine Schwiegermutter C oder auch ein Stiefkind D, was dann den Gegenstand F in der Wohnung von G als Pfand von H für den Kredit von I versteckt?

Irgendwie alles sehr verzickt geschrieben, oder?

Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass Sie hier die Anwort bekommen, die korrekt ist.

Viel Glück
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