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Autor Thema: Zwangsweise Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeuge  (Gelesen 3803 mal)

sole

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Zwangsweise Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeuge
« am: 25. März 2009, 09:20:23 »

Hallo,

leider weiß ich nicht wo genau ich den Beitrag einstellen soll.

Hoffe er paßt soweit hier rein.

Das Fahrzeug meines Freundes wurde von der Polizei Außerbetrieb genommen. Er hat die Versicherung nicht bezahlt.

Da er finanziell leider völlig leer da steht, trotz Arbeit stellt sich uns die Frage welche Kosten wir jetzt erwarten können? Ich gehe mal davon aus des es einiges sein wird.

Kann hierzu jemand Auskunft geben?

Vielen lieben Dank im voraus.
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wiwo

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Re: Zwangsweise Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeuge
« Antwort #1 am: 25. März 2009, 12:31:46 »

Hallo sole,

wenn das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr bewegt wurde, dürfte dies hier von Relevanz sein:
http://www.krautz.de/verkehrsstrafrecht/pflvg6.htm

Gruß
wiwo
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Gruß
wiwo
 

sole

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Re: Zwangsweise Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeuge
« Antwort #2 am: 25. März 2009, 14:12:39 »

Hallo wiwo,

vielen Dank für die Antwort.

Hab schon befürchtet das gar keine Antwort kommt. :rougi:
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paps

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Re: Zwangsweise Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeuge
« Antwort #3 am: 26. März 2009, 21:03:07 »

manchmal dauert es halt.
Wir haben alle eine Hauptbeschäftigung und (!) Familie.

Mittwochs gehe ich z.B. mit miner Tochter zun Reiten und das seit ihrem 4. Lebensjahr.

Grundabriss der Kosten:

fehlende versicherungsbeiträge bis zur Zwangsstillegung
Kosten der Beauftragung der Ordnungshüter
Kosten der Ordnungshüter
Kosten der Zwangsstillegung durch die Zulassungsstelle
Versicherungsbeiträge um das Auto zuzulassen
möglicherweise erneute TüV-Kosten
Kosten der erneuten Zulassung.
kann 1-4 nicht gezahl werden die Zinsen und Beitreibungsgebühren

ss: ein Vielfaches mehr als die fehlenden Versicherungsbeiträge (geschätzt 300-500€)

 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

sole

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Re: Zwangsweise Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeuge
« Antwort #4 am: 27. März 2009, 10:14:55 »

Vielen lieben Dank für die Info.

War auch nicht böse gemeint mit der Antwort  :cheesy:
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