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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: "Abtretung" der Schuld durch Gläubiger - Folgen für Inso?  (Gelesen 2857 mal)

casablanca

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Hallo liebe Mitstreiter,

da eine unklare Sache mich sehr drückt, möchte ich mal in die Runde fragen, ob jemand weiterhelfen kann mit irgendwelchen Infos.

Kurz die allgemeine Situation:
Es geht um ein derzeit offenes Privatinsolvenzverfahren mit mehreren Gläubigern, wobei ein Gläubiger die Hauptsumme ausmacht. Nach erfolgtem außergerichtlichen Einigungsversuch, der abgelehnt wurde, haben wir den Antrag beim Gericht eingereicht, das Insolvenzverfahren wurde vor kurzem eröffnet.

Die eigentliche Frage:
Ungefähr gleichzeitig mit der Einreichung des Insolvenzantrags beim Gericht (aber noch vor der Insoeröffnung) erfolgte durch den "Hauptgläubiger" eine sogenannte "Abtretung" der Schuld an einen anderen Finanzdienstleister. Dies erfuhren wir per Brief, da war der Insoantrag schon weg  - und wir haben dann nach Bekanntgabe der zugewiesenen Treuhänderin ihr die Information und die Unterlagen des neuen Finanzdienstleisters zukommen lassen.
Nun ist folgende Situation eingetreten: Der ursprüngliche Hauptgläubiger reagiert bis jetzt nicht auf die Schreiben der TH (und hat sich nicht für die vorläufige Insolvenztabelle gemeldet) und gleichzeitig bombardiert uns der Finanzdienstleister, an den die Schuld "abgetreten" wurde, mit Drohbriefen etc trotz eröffneter Insolvenz. Daher wächst bei uns die Angst, dass es sich bei dieser "Abtretung" um einen Trick gehandelt hat, wodurch der Hauptposten der Schulden - die Summe vom ursprünglichen Gläubiger - nun irgendwie nicht von der Insolvenz erfasst sein könnte?!!!? Das wäre natürlich der Horror!

Weiß jemand , was diese "Abtretungserklärung" des ursprünglichen Gläubigers an ein anderes Unternehmen für unser Insolvenzverfahren bedeutet?

Kann es tatsächlich sein, dass hier ein Trick vorgenommen wurde, und die Hauptforderung nicht von der Insolvenz erfasst ist??? Was können wir dagegen tun?

Unsere TH hat bisher darauf bestanden, nur den ursprünglichen Gläubiger zu kontaktieren (von dem keine Antwort kam). Aber wäre es nicht ihre Pflicht, den neuen Finanzdienstleister direkt anzuschreiben? Der alte Gläubiger hat sicher keine Pflicht, die Infos weiterzugeben, oder? (Wir haben dem "neuen" Finanzdienstleister bereits erfolglos die Info über die Insolvenzeröffnung zukommen lassen.) Was können wir tun?

Mir würde wirklich ein Stein vom Herzen fallen, wenn ihr dazu Antworten habt.
Danke!!!

Viele Grüße und lasst euch nicht unterkriegen,
Casablanca
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Nixmehrda

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Re: "Abtretung" der Schuld durch Gläubiger - Folgen für Inso?
« Antwort #1 am: 04. Juni 2013, 21:49:47 »

keine Folgen für die Inso.
Wenn der neue Eigenthümer die Schulden nicht anmeldet, na dann sind sie irgendwann nicht mit dabei in der Schlußtabelle.
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casablanca

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Re: "Abtretung" der Schuld durch Gläubiger - Folgen für Inso?
« Antwort #2 am: 16. Juni 2013, 00:08:23 »

Ok. danke. Klingt so, als wenn zumindest die Forderung in der Inso/Restschuldbefreiung enthalten wäre. Dies hat auch ein RA bestätigt.

Hat jemand eine Ahnung, wie man die Drohbriefe des Gläubigers abschalten kann? Wohlgemerkt: wir sind in der eröffneten Insolvenz!

na dann sind sie irgendwann nicht mit dabei in der Schlußtabelle.
Was bedeutet das? Was für Konsequenzen hat das?

Danke!
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Nixmehrda

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Re: "Abtretung" der Schuld durch Gläubiger - Folgen für Inso?
« Antwort #3 am: 20. Juni 2013, 21:37:06 »

Die Briefe der Anwälte können Sie wegwerfen. Hier bei mir gibt es auch 8 Cent/Kilo für Altpapier im Ankauf.
Wenn der Gläubiger seine Forderung nicht anmeldet und sie deshalb
nicht in der Tabelle aufgenommen wird, dann würde er für den Fall
das es was zu verteilen geben würde, leer ausgehen.
Die Forderung ist aber trotzdem in der RSB mit dabei.
 
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nix-mit-inkasso

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Re: "Abtretung" der Schuld durch Gläubiger - Folgen für Inso?
« Antwort #4 am: 23. Juni 2013, 10:58:23 »

Hallo liebe Mitstreiter,

Die eigentliche Frage:
Ungefähr gleichzeitig mit der Einreichung des Insolvenzantrags beim Gericht (aber noch vor der Insoeröffnung) erfolgte durch den "Hauptgläubiger" eine sogenannte "Abtretung" der Schuld an einen anderen Finanzdienstleister.


Hallo Casablanca

Ich möchte hier einen Hinweis geben.
Es ist in diesem Fall nicht die Schuld abgetreten worden, sondern die Forderung. Schuld ist, wenn ich jemanden einen Betrag schulde, den ich bezahlen muß. Eine Forderung ist, wenn mir jemand Geld schuldet, also ich Geld bekomme.

Der Ursprungsgläubiger hat wohl geahnt, das er die Forderung wird nicht realisieren kann. Also hat er "schnell" versucht die Forderung für wahrscheinlich 20-25% der Ursprungsforderung  zu verkaufen. In diesem Fall, an den von ihnen beschriebene Finanzdiesnstleister.

Der wird die gekaufte Forderung wohl kaum zur Tabelle anmelden. Dann hätte er sie auch erst gar nicht gekauft. Der Versucht, sie jetzt unter Druck zu setzen, in der Hoffnung das sie zahlen, ist der ganz normale Inkasso - Wahnsinn. Deshalb auch diese Briefe. Diese Briefe sollen auch nicht freundlich sein, sondern sie sollen "einschüchtern".

Wenn der Finanzdiesnstleiter davon "Wind" bekommt und das hat er durch ihre Info an ihm, wird er versuchen den Druck noch zu erhöhen, um seine aufgekaufte Forderung doch noch durch zusetzen.

Der alte Gläuibiger ist mit dem Verkauf der Forderung raus aus der Nummer. Für ihn ist die Sache erledigt. Das müßte aber auch die Treuhänderin wissen, oder ist die "neu" im Geschäft?

Der neue Gläubiger muß also die gekaufte Forderung einklagen.  :gruebel: :gruebel: :gruebel:  Das beginnt mit einem Mahnbescheid, den Sie aber widersprechen  :biggrin: :biggrin: können/müßen (Achtung! Widerspruchsfrist dringend beachten).

Bleibt noch eine Frage:
Hat der Alt-Gläubiger die Forderung titulieren lassen? Wenn "JA", dann hat er auch den Titel wohl mitverkauft. Das muß mit bedacht werden. Und er wird auch dann den Titel für einen Bruchteil der titulierten Summe gekauft haben. Damit hat er  aber dann die Möglichkeit, diesen Titel in der Höhe einzufordern, auf die er ausgestellt ist, plus des Versuches die überflüssigen Schnick-Schnack - Gebühren sich vergolden zulassen.

Und da der Inso-Antrag läuft (und Sie der THin  :girl: darüber informiert haben), ist das ein stumpfes Schwert.  :lollol: :lollol: :lollol: :lollol:

Nix-mit-Inkasso

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Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

Henry Ford
Gründer Ford Motor Company
 
 

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