"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: "Was tun sprach Zeus ??" - DRINGEND!!!!!!!  (Gelesen 1585 mal)

geschieden1907

  • Gast
"Was tun sprach Zeus ??" - DRINGEND!!!!!!!
« am: 15. Februar 2013, 12:37:12 »

Ich versuche nun seit Wochen diesen GV zu erreichen, der mir Ende Januar (einen Tag nachdem ich den Antrag zur PI abgegeben hatte) ein Schreiben zukommen ließ, dass ich zur Unterschrift der PI kommen soll, welche nächste Woche stattfindet.
Laut meinem Amtsgericht, dass meine PI bearbeitet und das Verfahren auch schon längst eröffnet hat, brauch ich nciht mehr zu dem GV. Ich habe dem GV nun mehrfach versucht anzurufen, kein Erfolg. Fax wird nicht beantwortet und ein Einschreiben-Rückschein ist zwar unterschrieben an mich zurück, aber KEINE Reaktion.
Das Amtsgericht welches mit dem Gv in dem Sinne zusammenarbeitet schreibt mir, dass ich mich an den GV wenden soll und das Amtsgericht dafür nicht zuständig ist. Auftraggeber der EV sei nicht das AG, sondern der Gläubiger.
Was soll ich nun also bitte tun, wenn ich diesen GV nicht erreiche und er es nicht mal für nötig hält, sich zu melden ?.
Ich bin berufstätig und für mich ist das nicht mal einfach freinehmen und umsonst dahin fahren.

Was soll/kann ich (noch) tun ?
Gespeichert
 

Gespielin73

  • Newbie
  • *
  • Karma: -1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Re: "Was tun sprach Zeus ??" - DRINGEND!!!!!!!
« Antwort #1 am: 15. Februar 2013, 13:01:18 »

Hallo,
sie haben bereits alles getan, was sie tun können/müssen.
Sie haben den Beleg, dass sie den GV unterrichtet haben. Alternativ könnten Sie noch den Auftraggeber/Gläubiger informieren und darauf hinweisen das der GV informiert wurde aber nicht reagiert...das kann interessant werden, wenn der GV trotzdem kommt und erfolglos wieder abzieht und dann seine Kosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen will.

Ruhe bewahren und entspannen.
Gespeichert
Schlechtes Gewissen? Nö, warum denn auch?!
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz