Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: geschieden1907 am 15. Februar 2013, 12:37:12

Titel: "Was tun sprach Zeus ??" - DRINGEND!!!!!!!
Beitrag von: geschieden1907 am 15. Februar 2013, 12:37:12
Ich versuche nun seit Wochen diesen GV zu erreichen, der mir Ende Januar (einen Tag nachdem ich den Antrag zur PI abgegeben hatte) ein Schreiben zukommen ließ, dass ich zur Unterschrift der PI kommen soll, welche nächste Woche stattfindet.
Laut meinem Amtsgericht, dass meine PI bearbeitet und das Verfahren auch schon längst eröffnet hat, brauch ich nciht mehr zu dem GV. Ich habe dem GV nun mehrfach versucht anzurufen, kein Erfolg. Fax wird nicht beantwortet und ein Einschreiben-Rückschein ist zwar unterschrieben an mich zurück, aber KEINE Reaktion.
Das Amtsgericht welches mit dem Gv in dem Sinne zusammenarbeitet schreibt mir, dass ich mich an den GV wenden soll und das Amtsgericht dafür nicht zuständig ist. Auftraggeber der EV sei nicht das AG, sondern der Gläubiger.
Was soll ich nun also bitte tun, wenn ich diesen GV nicht erreiche und er es nicht mal für nötig hält, sich zu melden ?.
Ich bin berufstätig und für mich ist das nicht mal einfach freinehmen und umsonst dahin fahren.

Was soll/kann ich (noch) tun ?
Titel: Re: "Was tun sprach Zeus ??" - DRINGEND!!!!!!!
Beitrag von: Gespielin73 am 15. Februar 2013, 13:01:18
Hallo,
sie haben bereits alles getan, was sie tun können/müssen.
Sie haben den Beleg, dass sie den GV unterrichtet haben. Alternativ könnten Sie noch den Auftraggeber/Gläubiger informieren und darauf hinweisen das der GV informiert wurde aber nicht reagiert...das kann interessant werden, wenn der GV trotzdem kommt und erfolglos wieder abzieht und dann seine Kosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen will.

Ruhe bewahren und entspannen.