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Autor Thema: (PI in Wohlverhaltensphase) Frage zu Verfahrenskostenstundung  (Gelesen 3561 mal)

sunshine02

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Hallo Zusammen...

Kurz zur Situation

Ich bin in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz und voraussichtlich Juni 2012 fertig.
Bis vor 2,5 Jahren war ich voll berufstätig als Dauernachtwache. Ich habe 4 Kinder ( 16J., 14J., 2J. und 4 Monate) und bin momentan gerade im Erziehungsurlaub. Da ich 1. stille und 2.  auch niemanden für die Kinderbetreuung hätte, werde ich frühstens nach Ablauf des 1. Jahres wieder Teilzeit arbeiten gehen können. Mein Lebensgefährte und Vater der zwei jüngsten Kinder ist selbstständig und durch die Krise vergangenes Jahr die letzten Monate ohne Arbeit gewesen, so dass all seine vorhandenen Rücklagen ( für die Steuer)aufgebraucht sind . Zur Zeit hat er zwar wieder diverse Projekte (IT)und verdient auch gut damit, muss jedoch erstmal Altlasten bezahlen, sowie wieder Rücklagen für die Steuernachzahlungen von 2007/2008 schaffen - was eh sehr knapp wird :-(
Ich bekomme im Moment das Kindergeld (693€), Erziehungsgeld (375€) und 326€ Kindesunterhalt von meinem Exmann für die beiden "Großen". Mein Lebensgefährte zahlt momentan die komplette Miete und Telefon anstelle von Unterhalt, da er auch noch eigene nicht unerhebliche Ausgaben hat.

Nun meine Fragen:
Ich sitze gerade vor der "Erklärung über pers. und wirtsch. Verhältnisse bei der Verfahrensstundung"
Unter "Bruttoeinnahmen" soll in der 2. Spalte Einnahmen vom Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner eingetragen werden.
1. M.E. ist mit Lebenspartner der gleichgeschlechtliche Partner gemeint und nicht der Lebensgefährte oder muss ich etwa doch seine Einnahmen eintragen?
2. Inwieweit kann er überhaupt zu Zahlungen herangezogen werden? Er hat nichts mit meinen Schulden zu tun. Die Schulden stammen aus meiner Ehe / Hausfehlkauf und mein Exmann hat ebenfalls Privatinsolvenz angemeldet, da die Schulden zu gleichen Teilen sind.

Im Internet fand ich diesbezüglich keine Antworten.

Schon mal im Vorraus herzlichen Dank für Eure Hilfe.
MfG,
Sunshine02

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Feuerwald

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Re: (PI in Wohlverhaltensphase) Frage zu Verfahrenskostenstundung
« Antwort #1 am: 22. Juli 2009, 19:30:30 »


1. M.E. ist mit Lebenspartner der gleichgeschlechtliche Partner gemeint

–> ja, und auch n ur, wenn diese „geheiratet“ haben, also eine Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesetz gebildet haben (=   eingetragene LebensDingsda)

2. Inwieweit kann er überhaupt zu Zahlungen herangezogen werden?

-> gar nicht.
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sunshine02

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Re: (PI in Wohlverhaltensphase) Frage zu Verfahrenskostenstundung
« Antwort #2 am: 22. Juli 2009, 22:33:32 »

Hallo..

und Danke für die Antwort...

Jetzt war ich heute beim TH und fragte wegen der VS nach und sprach direkt auch mein Problem der Zahlung der jährl. TH-Kosten an. Ich sollte doch bitte monatl. jeden überflüssigen € zur Seite legen um die TH-Kosten sowie die Verfahrenskosten zu zahlen, da ansonsten auch die Restschuldbefreiung gefährdet ist.
Problem ist nur, das mein LG gerade erst wieder eine Beschäftigung hat für ein paar Monate, aber von dem Geld die Steuernachzahlungen 07/08 von über 30.000€ bezahlen muss und seine Rücklagen wieder aufstocken muss fürs Alter, da alles die letzten Monate für uns zum Leben und laufende Kosten drauf gegangen ist. Einen Kredit aufnehmen bzw. Schulden machen möchte er auf keinen Fall , wobei er als kleiner Selbstständiger sowieso nicht kreditwürdig wäre. Wenn er seine Steuern nicht zahlt bis Ende des Jahres müsste er nur dafür PI anmelden, was nicht in unserem Interesse ist. So leben wir mit 6 Personen von dem Geld was bei mir ankommt (Kindergeld (693€), Erziehungsgeld (375€) und 326€ Kindesunterhalt von meinem Exmann für die beiden "Großen")

Nur wie soll ich da noch was zurücklegen? Selbst ohne LG wäre es knapp, wir leisten uns eh groß nichts mehr, außer für die Kinder und da will ich auch nicht dran sparen. Das war dem TH aber egal, wir sollen schauen wo wir noch mehr einsparen können. Im Endeffekt ist es ihm egal, ob es auch auf Kosten der Kinder ist und das seh ich nicht wirklich ein, oder ist das falsch? Die Kinder können nun mal nichts für die Fehler ihrer Eltern und es ist ja nicht so, das sie Luxus bekommen, halt nur nötige neue Kleidung, Taschengeld, auch mal Kino und Eis.



Ist es nicht möglich auch die TH-Kosten am Ende der WVP in kleineren Raten zu zahlen? Denn bis dahin, sind meine Kleinen so gr0ß, dass ich wieder arbeiten kann - zumindest Teilzeit.

Nochmals Danke für Deine Antwort, sie hat mich wieder ein gutes Stück weitergebracht :-)

Ganz liebe Grüße,
Sunshine02
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Feuerwald

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Re: (PI in Wohlverhaltensphase) Frage zu Verfahrenskostenstundung
« Antwort #3 am: 23. Juli 2009, 00:41:58 »

"Ich sollte doch bitte monatl. jeden überflüssigen € zur Seite legen um die TH-Kosten sowie die Verfahrenskosten zu zahlen, da ansonsten auch die Restschuldbefreiung gefährdet ist."

- das ist schon sehr, sehr, sehr bedenklich, wenn Treuhänder solche Aussagen tätigen. Ich persönlich würde auf die Palme gehen und den guten Herren mal zurecht stutzen. Sie können das leider nicht. Mehr als das, was von der Abtretung des TH erfasst wird (sprich den pfändbaren Betrag - und bei Ihnen ist eben nichts zu pfänden), haben Sieauch  nicht abzuführen. Drohungen die dahin gehen, Zahlungen aus dem unpfändbaren Betrag zu leisten, damit die RSB nicht in gefahr ist, sind wie zuvor geschrieben mehr als nur bedenklich. 

Wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die gestundeten Verfahrenskosten und die gestundete TH-Mindestvergütung zu bezahlen, wird diese 4 Jahre nach Erteilung der RSB erlassen.
 
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sunshine02

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Re: (PI in Wohlverhaltensphase) Frage zu Verfahrenskostenstundung
« Antwort #4 am: 23. Juli 2009, 01:41:11 »

Hallo @ Feuerwald

erstmals nochmal herzlichen Dank für diese sehr informative Antwort.

Ich hatte die Dame (TH) auch gefragt, wie ich das denn machen soll mit den Kids und wo man in der heutigen Zeit bei dem "Einkommen" was ich da habe, noch mehr sparen soll. Klar könnte mein LG im Ernstfall mir das Geld geben, zwar auf Kosten seiner Situation, aber er würde es machen. Aber das ist m.E. nicht Sinn und Zweck der Sache.


Mehr als das, was von der Abtretung des TH erfasst wird (sprich den pfändbaren Betrag - und bei Ihnen ist eben nichts zu pfänden), haben Sie auch  nicht abzuführen. Drohungen die dahin gehen, Zahlungen aus dem unpfändbaren Betrag zu leisten, damit die RSB nicht in gefahr ist, sind wie zuvor geschrieben mehr als nur bedenklich. 

Wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die gestundeten Verfahrenskosten und die gestundete TH-Mindestvergütung zu bezahlen, wird diese 4 Jahre nach Erteilung der RSB erlassen.
 


Gibt es dazu irgendwelche Quellen, wo ich das "schwarz auf weiß" bekommen kann, evtl. mit Gesetzestext für den Ernstfall?
Die TH hat davon in keiner Weise etwas gesagt, sondern es so hingestellt, dass das mein Problem ist, wie ich das zahlen kann.

Nochmals herzlichen Dank für die Antworten.
Liebe Grüße,
sunshine02
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dobberstein

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Re: (PI in Wohlverhaltensphase) Frage zu Verfahrenskostenstundung
« Antwort #5 am: 23. Juli 2009, 09:29:47 »

§ 4a InsO Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens
§ 4b InsO Rückzahlung und Anpassung der gestundeten Beträge
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sunshine02

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Re: (PI in Wohlverhaltensphase) Frage zu Verfahrenskostenstundung
« Antwort #6 am: 24. Juli 2009, 07:36:48 »

Hallo...

und herzlichen Dank für Deine Antwort .

Habe mir das mal alles zu Gemüte geführt, nur ist die Frage, was kann ich da machen?
Stundungsantrag ist jetzt abgegeben, d.h. sollte er bewilligt werden, hätte ich auch nicht mehr den TH im Nacken sitzen?
Nur was ist, wenn doch? Gefährde ich damit nicht meine InSo, wenn ich dann anfange mit den Gesetzen zu kommen?  :gruebel:
Zumindest bei mir auf der Arbeit war/ist  das immer so, dass die Chefin dann besonders grantelig war, wenn man ihr mit seinen Rechten kam  :wink:

Liebe Grüße,
Sunshine02
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dobberstein

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Re: (PI in Wohlverhaltensphase) Frage zu Verfahrenskostenstundung
« Antwort #7 am: 24. Juli 2009, 10:02:46 »

Wenn der Stundungsantrag bewilligt wird ist doch auch der TH zufrieden. Dann bekommt er doch seine Vergütung vom Staat.
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