Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Sonnenschein am 04. Januar 2008, 17:37:36

Titel: :-)
Beitrag von: Sonnenschein am 04. Januar 2008, 17:37:36
 :lollol:
Titel: Re: Altverfahren 9 1/2 Jahre zahlen !??
Beitrag von: smallville am 04. Januar 2008, 17:53:29
Hallo Sonnenschein,

willkommen hier !  :wink:

Guck mal ob dieser Thread Deine Frage beantwortet.
Scheint ein ähnlich gelagerter Fall zu sein.

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-topic-1842.html

Ansonsten kommen später am Abend die Profis  :cheesy:

lg
smallville
Titel: Re: Altverfahren 9 1/2 Jahre zahlen !??
Beitrag von: ThoFa am 05. Januar 2008, 03:57:29
Hallo,

nein Sie werden bis 2009 zahlen müssen.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Altverfahren 9 1/2 Jahre zahlen !??
Beitrag von: Feuerwald am 05. Januar 2008, 13:13:59
kleiner Trost ist der Motivationsrabatt nach dem 4. Jahr.


Titel: Re: Altverfahren 9 1/2 Jahre zahlen !??
Beitrag von: Sonnenschein am 17. Februar 2008, 18:25:45
Wie hoch ist der Motivationsrabatt bzw. die Durchhalteprämie?

Bis jetzt habe ich ca. 33.500,-- EUR bezahlt (zahle seit Januar 2001, Aufhebung war in 2003, muß noch bis Juni 2009 )  bekomme ich davon 10 bzw. 15% ?   Von meinem Treuhänder höre ich diesbezüglich gar nichts mehr! Anfang des Jahres hat er mir auf Anfrage mitgeteilt, dass mir - im April 2008- die Durchalteprämie zustehen würde. Habe schon mehrfach bei ihm angerufen, da mittlerweile bald 3 Monate seitdem verstrichen sind. Was kann ich tun? VielenDank im Voraus :-)
Titel: Re: Altverfahren 9 1/2 Jahre zahlen !??
Beitrag von: paps am 17. Februar 2008, 20:39:06
m.E.:
Motivationsrabatt § 292 I InsO a.F.:
nach Ablauf von 4 Jahren nach Aufhebung 10 %, nach 5 Jahren 15 %, nach 6 Jahren 20 %.
Titel: Re: Altverfahren 9 1/2 Jahre zahlen !??
Beitrag von: Sonnenschein am 20. Februar 2008, 19:17:07
Derzeit arbeite ich für ein geringes Fixum nebst Provision. Der Treuhänder hat sofort meinen Arbeitgeber angeschrieben und verlangte von diesem Abführung des pfändbaren Gehalts. Zuvor war es so, daß ich selbst die pfändbaren Beträge an ihn überwiesen habe. Er sagt, daß dies jetzt nicht mehr möglich ist!

Seit ein paar Tagen habe ich einen neuen Arbeitsvertrag in Festanstellung von einem anderen Arbeitgeber vorliegen, würde mich erheblich vom Gehalt verbessern. Habe mein Insolvenzverfahren beim Vorstellungsgespräch nicht erwähnt und nehme an, daß ich die Stelle nicht bekomme, wenn der neue Arbeitgeber davon Wind bekommt. Ist es wirklich zwingend erforderlich das mitzuteilen? Warum kann ich nicht, wie schon 7 Jahre vorher praktiziert, den pfändbaren Betrag selbst abführen?
Titel: Re: Altverfahren 9 1/2 Jahre zahlen !??
Beitrag von: paps am 20. Februar 2008, 20:19:54
Das es nun nicht mehr geht, ist Meinung des TH.

Sie sollten ihm nochmals anhand der neuen beruflichen Situation bitten, den AG bis zur Festanstellung nicht zu informieren.
Im Gegenzug bekommt er die Gehaltsabrechnungen um zu kontrollieren, ob Sie richtig abgeführt haben.
Titel: :-)
Beitrag von: Sonnenschein am 09. März 2008, 20:32:53
 :hi: :hi:
Titel: Re: Altverfahren 9 1/2 Jahre zahlen !??
Beitrag von: Sonnenschein am 23. Februar 2009, 20:15:20
Bis wann muß ich jetzt eigentlich zahlen, bis Juni?
Vielen Dank für die Antwort.
Titel: Re: Altverfahren 9 1/2 Jahre zahlen !??
Beitrag von: paps am 24. Februar 2009, 22:55:12
Zitat
Der Aufhebungsbescheid  ist vom 28.07.2004.
ja, bis zum 27.07.2009