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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: **** Hilfe mir wrd Verweigung von Einkünften unterstellt*****  (Gelesen 1789 mal)

Frank1975

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Hallo zusammen, ich habe ein ganz grosses Problem...
Ich verdiene in Vollzeit nur rund 1100,00 Euro monatlich. Bin 3 Kindern zum Untrehalt verpflichtet. Mangelfall, laut Gerichtsbeschluss zahle ich monatlich pro Kind 115,00 Euro (finanzieller Vorteil Familiengericht wurde damit begründet das ich mit meiner neuen Lebensgefährtin zusammen wohne. So das mir selber nur 755,00 Euro zum Leben verbleiben. Okay teile halt auch Mietkosten ect mit meiner Lebensgefährtin. alles so weit okay... Nun bin auch aber auf die Idee gekommen endlich nach Jahren meinen Führerschein zu machen- so kann ich jeden Tag eine Menge Zeit einsparen zur Arbeit da der Bus nur riesige Umwege fährt. Nicht mehr vwie bisher 40 Minuten pro Weg würd eich nur noch rund 25 Minuten fahren. Auro könnte ich mir von meiner Lebensgefährtin leihen.

Nun zum Punkt: Im Schlusstermin ist meine Exfrau auf die Idee gekommen mir fiktiv zu unterstellen ich würde Schwarzarbeiten oder irgendwo her sonst noch Einkünfte beziehen sonst wäre es nicht möglich gewesen meinen Führerschein zu machen.

Ich musste nun meinem TH schon auf Verlangen die kOntauszüge der letzen 12 Monate vorlegen aber er hat auch nichts gefunden. Es gibt ja auch nichts zu finden.

- Ich habe den Führerschein relativ günstig für 1400,00 Euro bekommen, da der Fahrschullehrer ein guter Bekannter meines Chefs ist auch, habe ich nur sehr wenige Fahrstunden benötigt da es eine Erweiterung von Roller auf Autoführerschein ist
- Ich habe an allen Ecken und Kanten gespart.
- Meine Lebensgefährtin war so nett und hat die Kosten für Lebensmittel über Monate alleine getragen um mich indirekt finazielle noch zu unterstützen. Sie ist ebenfalls Vollzeit beschäftigt
- Ich habe mir privat von den Eltern meiner Freundin rund 600,00 Euro geliehen. Den Betrag zahle in monatlich in bar in nur sehr geringen Raten ab- da die Eltern meiner Freundin meine finazielle Situaion kennen....

Was soll ich nur tun?? Habe ich was falsch gemacht. Durfte ich mir privat das Geld von den Eltern meiner Freundin leihen ohne den TH zu informieren???? Irgendwer sagte mir ich hätte ihn informieren müssen???? Stimmt das????

Kann ich die oben genannten Argumente alle ohne weiteres in einen Brief an das Insolvenzgericht so benennen. Oder kann mir dann etwas passieren?????? Bitte Hilfe!!!!!!
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doktor mabuse

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Re: **** Hilfe mir wrd Verweigung von Einkünften unterstellt*****
« Antwort #1 am: 13. Februar 2012, 15:55:43 »

Hallo,

erstmal holen tief Luft und dann schauen Sie sich nochmal die Situation an.
Unterstellen kann man viel, leider wird dem Untersteller oft mehr Gehör geschenkt als dem Betroffenen.
Auch in der Insolvenz können Sie Neuverbindlichkeiten eingehen, sofern sich Jemand darauf einlässt.
Da Sie sich die 600 Euro von den Eltern geliehen haben und darüber sicher eine Vereinbarung besteht, besteht auch kein Grund, an Ihren Ausführungen zu zweifeln. Sie schränken sich ein und finanzieren sich dadurch den Führerschein und zahlen Ihre sonstigen Auflagen.  Da Sie ja die gesparten Kosten unmittelbar für den Führerschein benötigen, kann ich hier auch kein "ansparen" im klassischen Sinne sehen. Mit Ihrem pfändungsfreien Einkommen können Sie machen was sie wollen. Da auch der TH keinen verschleierten Geldeingang festgestellt hat, kann hier auch nichts zur Masse gezogen werden.
Der Unterstellung Ihrer Exfrau würde ich widersprechen,sofern Sie mit Ihrer Aussage eine unerlaubte Handlung geltend machen will. Ich denke, da spielen eher persönliche Motive eine Rolle.

Also, keine Sorge, Sie haben nichts unredliches getan.

Gruß,
Doktor Mabuse
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Frank1975

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Re: **** Hilfe mir wrd Verweigung von Einkünften unterstellt*****
« Antwort #2 am: 13. Februar 2012, 16:52:58 »

Hallo danke für die Antwort.

Alles sit alles okay ja  :wow:???

Ein Bekannter sagte mir aber das ich den TH hätte um Erlaubnis bitten müssen wenn ich während des eröffneten Insolvenzverfahrens neue Verbindlichkeiten eingehe wie mir z. B: Geld leihe von den Eltern meiner Lebensgefährtin.... Ist das richtig, habe ich doch was falsch gemacht??? Nein es besteht keine schriftliche Vereinbarung über die Zahlung... Aber die Eltern meiner Freundin würden mir bestätigen das sie mir Geld geliehen haben...

Ansonsten habe ich auch keine neuen Verbindlichkeiten zahle immer brav alles

Muss ich mit Versagung der rSB rechnen weil ich den TH nicht über die neuen Verbindlichkeiten informiert habe. Zählt das Geld als Einkommen was ich von den Eltern meiner Freundin in bar erhalten habe??? Hilfe

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paps

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Re: **** Hilfe mir wrd Verweigung von Einkünften unterstellt*****
« Antwort #3 am: 13. Februar 2012, 17:28:29 »

Beide Fragen eindeutig, nein.
Weder ist es Einkommen, da Sie dafür ja nicht erwerbstätig wurden, noch sind Neuverbindlichkeiten in geringem Maße schädlich.

Sie haben eine Zweck gebundene Zahlung erhalten und diese ja auch direkt in den Erwerb des Führerscheins gesteckt.
Wenn die Eltern ihrer LG ihnen das Geld geliehen haben, wissend um die Situation kann man nicht einmal falsche oder unrichtige Angaben zum Erwerb eines Kredites etwas sagen.
Zum anderen handelt es sich ja um ein Darlehen, was letztlich auch auf lange Sicht gesehen, der Erwerbstätigkeit zu Gute kommt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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