Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Honigzitrone am 11. Oktober 2009, 21:24:30

Titel: 1. Termin beim Treuhänder
Beitrag von: Honigzitrone am 11. Oktober 2009, 21:24:30
Meine Frage: in dem Brief stand er will die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung.
Mein Antrag ist am 28.07.09 eingegangen, will er denn genau vom 28.04.09 die Auszüge? Oder ab dem 01.05.09?
Ich frage weil in den 2 Tagen ein Geldeingang war, den ich eigentlich nicht so gerne zeigen will?
Titel: Re: 1. Termin beim Treuhänder
Beitrag von: lucca_m am 12. Oktober 2009, 06:47:02
Manche machen es sich manchmal einfach zu leicht.

Offensichtlich wussten Sie nicht, dass die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorgelegt werden müssen. Es hätte ncihts geschadet, den Antrag auch 3 Tage später abzugeben.

Wie hoch ist der Betrag und von wem wurde er gezahlt?
Titel: Re: 1. Termin beim Treuhänder
Beitrag von: rookie am 12. Oktober 2009, 08:16:32
Dann gib Ihm die Auszüge bevor das Geld drauf war....

Titel: Re: 1. Termin beim Treuhänder
Beitrag von: Honigzitrone am 12. Oktober 2009, 21:08:15
Ich hatte mich schon informiert, hatte einen Anwalt, der aber wie ich jetzt merke nicht so die Ahnung hat, obwohl es ein Inso Anwalt ist.
Der Anwalt sagte der Treuhänder will die letzten 3 Monate Kontoauszüge vor dem 1. Treuhändertermin und nicht vor Antragstellung. Und die von der Schuldnerberatung haben gleich gesagt" geben Sie das Geld aus".
Na jetzt ist auch nichts mehr zu ändern, mal sehen wie der Termin übermorgen ausgeht :Oh_no:
Titel: Re: 1. Termin beim Treuhänder
Beitrag von: rookie am 13. Oktober 2009, 08:13:45
Kommt natürlich drauf an wieviel Kohle das war...normal kann der Th nichts machen was vor dem Eröffnungstermin ausgegeben wurde sofern es für eine normale Lebensführung verwendet wurde ...wenns aber tausende von Euro waren könnte es leicht als eine Verschwendung von Vermögen angesehen werden, was kritisch ist.

                                                             +++++++++++

 Unter anderem liegt nach § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO ein Versagungsgrund vor, wenn der Schuldner im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag  die Befriedigung der Gläubiger vorsätzlich oder grob fahrlässig dadurch beeinträchtigt hat, dass er Vermögen verschwendet hat.
Titel: Re: 1. Termin beim Treuhänder
Beitrag von: ThoFa am 13. Oktober 2009, 11:59:06
Hallo,

Ich frage weil in den 2 Tagen ein Geldeingang war, den ich eigentlich nicht so gerne zeigen will?

und um was handelt es sich dabei oder muss mal wieder die Glaskugel entstaubt werden?

MfG

ThoFa
Titel: Re: 1. Termin beim Treuhänder
Beitrag von: paps am 13. Oktober 2009, 19:25:53
sollte es sich um diesen Betrag handeln?
Hallo!
---
Und zwar ich habe vor 3 Wochen eine Erstattung von 1900 Euro bekommen und reiche in ca. 2 Wochen mein PI Antrag ein, ich dachte eigentlich ich kann das Geld zum Leben noch ausgeben. Aber mein Insolvenz Anwalt sagte mir das er einen ähnlichen Fall hatte ,die Steuerstattung wurde ausgegeben und der Treuhänder  hat das von diesen Leuten wohl zurück verlangt . Deshalb sollte ich das Geld nicht ausgeben und das im Inso Antrag dann angeben.Ist das so? ,
und ihre Schlußfolgerung
...
Ich dachte eigentlich auch das ich das Geld verbrauchen kann. Aber mein Anwalt sagte mir, das ich es lieber nicht ausgeben sollte. Da er gerade einen Fall hatte (gleicher Sachverhalt wie bei mir jetzt). Das Geld wurde ausgegeben und nun hatte der Treuhänder die gesammte Erstattung zurückgefordert.
...
Titel: Re: 1. Termin beim Treuhänder
Beitrag von: Honigzitrone am 13. Oktober 2009, 21:30:25
Nein es geht nicht um die Steuern, das er die haben will denk ich schon. Ich habe vom mein Arbeitgeber Ende April 1600 Euro bekommen( Urlaubsgeld, Gratifikation und Bonus). Zu dem Zeitpunkt hatte ich aber noch Hoffnung die Immobilie zu verkaufen, wegen der ich jetzt in der Inso bin.
Titel: Re: 1. Termin beim Treuhänder
Beitrag von: Honigzitrone am 13. Oktober 2009, 21:44:52
Aber noch mal wegen den Steuern, kurz nach meiner Frage hier wegen den Steuern, sagte mein Anwalt ich könnte sie doch ausgeben. :gruebel:
Da habe ich bei dem hin und her das Gefühl, das er auch nicht so genau weiß.
Titel: Re: 1. Termin beim Treuhänder
Beitrag von: paps am 13. Oktober 2009, 23:54:34
Gut, wenn man die Zahlung aufschlüsselt, was ist wieviel?
Insbesondere Urlaubsgeld?

Zum Anderen, warum die höhere Zahlung von Einkünften verbergen?
Da ist ja nun mal durch den TH garnichts machbar?
Titel: Re: 1. Termin beim Treuhänder
Beitrag von: Honigzitrone am 15. Oktober 2009, 12:46:22
Ich wollte ja nichts verbergen aber ich hätte die Kontoauszüge ihm nicht gegeben, wenn er sie nicht zwingend hätte sehen wollen. In dem Brief stand ja nicht das genaue Datum von wann er sie genau sehen will, wollte das dann beim Gespräch klären ab welchen Monat er sie haben möchte.
Aber ich hatte das Gespräch nun und viele Sachen die im Brief standen, wollte er denn doch nicht haben. Er wollte auch nur die Auszüge von Oktober, September und August. Selbst die Steuern wollte er nicht zurück haben, weil sie vor Antragstellung ausgezahlt wurden.
Und auch sonst lief das Gespräch sehr gut ab und der Treuhänder war sehr freundlich und hat alle meine Fragen sehr gut beantwortet. :wow:
Titel: Re: 1. Termin beim Treuhänder
Beitrag von: paps am 15. Oktober 2009, 20:32:45
So ist ja auch der "Normalfall".
Alles andere, was hier diskutiert wird, ist ehr ein geringerer Teil.

Aber wenn keine Probleme auftreten, dann stellt man natürlich auch keine Fragen.

Und auch Ihr Beispiel zeigt, dass die vielen nagenden Fragen, die man sich im Vorfeld stellt, ehr  untergeordnete Bedeutung haben.
Aber besser vorbereitet in`s Verfahren, als unwissend.
Titel: Re: 1. Termin beim Treuhänder
Beitrag von: Honigzitrone am 15. Oktober 2009, 20:52:25
Das stimmt man macht sich natürlich immer viel zu sehr einen Kopf, ist aber auch nunmal eine ernste Sache, die einem psychisch sehr belastet. Deshalb lese ich viel darüber,aber man hat dann, wenn man die schlechten Sachen liest nochmehr angst. Aber gut die erste Hürde ist geschafft! Nun kommt aber leider die Angst, das einer einen Versagungsgrund stellt. Ich habe mir zwar wissentlich nichts zu schulden kommen lassen, aber die Angst bleibt bis das Verfahren aufgehoben wird. :heulen: