Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: MaikeR am 30. Juli 2009, 17:12:56
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Hallo,
Ich wende mich mal vertrauensvoll an diese Kommunity, da ich einfach mit Google nicht die Antwort gefunden habe, die mich beschäftigt.
Es verhält sich wie folgt. Ich habe seit ca. einem Jahr die Insolvenz am laufen, befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Nun habe ich durch einen Todesfall in der Familie Geld geerbt.
50% der geerbten Summe denken mehr als die Summe der Schuld und der Gerichtskosten. Aber was ist mit den Gläubigern, die nicht angemeldet haben? Seltsamerweise konnte mein Insolvenzverwalter, achne, jetzt ja Treuhänder, mir keine Antwort darauf geben.
Muss ich davon ausgehen, dass ich nach der Zahlung der Summe der angemeldeten Gläubigern noch mehr Geld zahlen muss? Oder ist dann alles erledigt?
Lg, Maike
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das Zauberwort heißt: Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung. Diese wirkt dann gegen alle Insolvenzgläubiger, auch die nicht zur Tabelle angemeldet haben. Den Antrag kann man nur selbst stellen.
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Hallo,
vielen dank. Ich habe dieses gleich mal in meinen Terminkalender geschrieben und werde dann beim Insolvenzgericht in dieser Sache vorsprechen.
Gibt es, oder kann es denn einen Grund geben, dass die vorzeitige Restschuldbefreiung nicht ausgesprochen wird? Wenn alles zu 100% bezahlt ist?
Gruß
Maike
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Nein, die InsO ist dahingehend eindeutig, wenn sowohl die angemeldeten Forderungen als auch die Gerichts- und Th-Kosten gezahlt sind.