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Autor Thema: Pfändbare Beträge  (Gelesen 1823 mal)

berdo

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Pfändbare Beträge
« am: 31. Juli 2009, 22:07:52 »

Hallo zusammen,

werde bei meiner Suche nicht so recht fündig.

Ich habe seit 08/2008 ein RI laufen. Seit diesem Zeitpunkt führe ich die pfändbaren Beträge, die ich selber ausrechne ( mit Einverständnis des IV ) unter Mithilfe von pfaendung.de, auf das Kto des IV ab. Selber deshalb, weil mein AG sich sträubt und eine Beeendigung des Arbeitsverhältnisses angedroht hat.

Bei einem Telefonat in den letzten Tagen mit dem IV, der nun die Schlußrechnung aufstellen und für die WVP einen Treuhänder vorschlagen will, teilte er mir mit, das er in dem gesamten Jahr noch nicht eine Berechnung geprüft hätte und das erst passieren würde, wenn er die Schlußrechnung machen würde.

Ist das zulässig, so spät?
Kommen da u. U. für das gesamte Jahr Nachzahlungen auf mich zu?

Danke im Vorraus

Berdo
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paps

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Re: Pfändbare Beträge
« Antwort #1 am: 31. Juli 2009, 22:37:21 »

Esrt mal willkommen.
Was ist "zulässig"?
Jain, Fristen gibt es wohl nicht; Verjährung auch noch nicht; bliebe also nur der Termin für den Schlußbericht, der als Eckpunkt greifbar ist.


Fehlerfreiheit des Programms kann nicht zugesichert werden.
Da das Programm kostenlos bereitgestellt wird,
verzichten Sie im Gegenzug auf alle Ansprüche,
die durch die Benutzung des Programms entstehen können.


Wobei, von der Aktualität und den möglichen Eingaben, das Programm einen guten Wert zu ermitteln scheint (ohne obligo da nicht asuprobiert, sondern nur mal durchgeklickt.)


Warum zweifeln Sie?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

berdo

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Re: Pfändbare Beträge
« Antwort #2 am: 31. Juli 2009, 22:51:22 »

Danke für die schnelle Antwort.

zweifeln deshalb, weil manchmal doch schon recht "kuriose" Berechungen dabei waren. Mache recht viele Überstunden, die auch als solche Vergütet und ausgeweisen sind.  :biggrin: 50 % Regelung.

Bin Unterhaltspflichtig für ein vollj. Kind und da kam dann schon mal bei raus, das bei 2000 € netto, ein pfändbarer Betrag von 62,04 € ausgerechnet wurde. Bedingt durch die Überstunden.

Werde abwarten was passiert.

Danke noch mal für Euer super geführtes Forum. Viele der auftauchenden Fragen können mit etwas Zeit per Suchfunktion geklärt werden.
Außerdem geben die Moderatoren sehr gute und präzise Informationen zu den auftauchenden FRagen.

Gruß Berdo
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