Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: geschieden1907 am 01. September 2014, 12:07:22

Titel: 2 Fragen zum Insolvenzverfahren
Beitrag von: geschieden1907 am 01. September 2014, 12:07:22
Hallo und guten Tag.

Bevor ich meinen TH anschreibe und ihn frage, möchte ich erstmal hier nachfragen und vielleicht hat ja jemand eine Anntwort parat ?.

Ich bin seit Anfang 2013 in der PI, zahle jeden Monat regelmäßig und fleißg meinen pfändbaren Betrag, aktuell liegt der bei 830 Euro. Ich bin verheiratet, keine Kinder.

Meine Fragen sind:
1) ist es mir erlaubt von dem restlichen verbleibenden Geld (nach Zahlung des pfändbaren Betrages) Aktien meines Arbeitsgebers zu kaufen und somit noch während der PI wieder Vermögen aufzubauen ?

2) Ich bin wie erwähnt seit Jan. 2013 in der PI. Bisher habe ich vom Amtsgericht damals nur ein Schreiben über das eröffnete Verfahren bekommen, bisher aber kein Schreiben über einen Abschluss, also dass ich in der WVP bin. Ist das normal, also das es nun schon über 1,5 Jahre her ist, oder muss ich da was machen ?.

Danke und Gruß
Titel: Re: 2 Fragen zum Insolvenzverfahren
Beitrag von: Der_Alte am 01. September 2014, 18:07:13
1.) Nein, Vermögensaufbau ist nicht erlaubt.
2.) ja, wie lange es von der Eröffnung bis zur WVP dauert ist ganz unterschiedlich.
Titel: Re: 2 Fragen zum Insolvenzverfahren
Beitrag von: geschieden1907 am 02. September 2014, 05:54:11
Danke für die Antwort.

Habe gestern noch eine Frage vergessen. Vielleicht hat ja noch jemand Erfahrung damit ?.

- Ist es gestattet eine Kreditkarte während einer PI zu besitzen, die auch offiziell in der SCHUFA gemeldet ist (und das schon vor der Eröffnung des Verfahrens), aber nicht ständig verwendet wird, und wenn, dann wird sie spätestens zum Monatsende wieder ausgeglichen ?.

Danke im Voraus.
Titel: Re: 2 Fragen zum Insolvenzverfahren
Beitrag von: KarlPaul am 04. September 2014, 08:48:07
Eine richtige Kreditkarte wirst Du neu nicht mehr in Deutschland bekommen.
Solche werden bei Insolvenz von der Bank gekündigt. Auch wenn sie
gerade ausgeglichen sein sollten.
Titel: Re: 2 Fragen zum Insolvenzverfahren
Beitrag von: geschieden1907 am 05. September 2014, 09:55:04
Erstmal danke für die Antwort, jedoch haben wir uns wohl missverstanden.
Es ging nicht um die Beantragung einer Kreditkarte, die aus logischen Gründe ja niemals genehmigt werden würde weil die Schufa kaputt ist, sondern es ging mehr um die allgemeine Frage, ob es überhaupt rechtlich gestattet ist ?.
Die Kreditkarte wurde weit vor der Inso beantragt und genehmigt, ist also nun schon ein paar Jahre alt. Die Kreditkarte wurde aber nie gekündigt, demnach hat das Kartenunternehmen wohl nie was von der Inso mitbekommen. Mit anderen Worten, ist die Karte noch benutzbar.

Darum also eher die Frage: Ist so eine Karte allgemein rechtlich erlaubt, wenn man sich natürlich in jeder Weise an die anderen Vorschriften hält ?.
Titel: Re: 2 Fragen zum Insolvenzverfahren
Beitrag von: KarlPaul am 05. September 2014, 14:10:29
Hat die Kreditkarte, deren Kündigung die Bank verschlief, ein Guthaben oder eine Kreditlinie?
Titel: Re: 2 Fragen zum Insolvenzverfahren
Beitrag von: geschieden1907 am 05. September 2014, 14:31:58
Sie hat eine Kreditlinie bis zu einer Summe X. Diese Summe X wurde aber nie auch nur annähernd mal ausgenutzt.
Sprich, wenn ich die Kreditkarte mal genutzt habe oder halt nutze, z.B. um Flug- oder Urlaubsreise darüber abbuchen zu lassen (auch wegen enthaltener Versicherung), habe ich die Summe spätestens wieder am Monatsende total ausgeglichen.
Titel: Re: 2 Fragen zum Insolvenzverfahren
Beitrag von: KarlPaul am 05. September 2014, 16:17:35
Die Frage wäre ob diese Kreditkarte im Insolvenzantrag mit hätte angegeben werden müssen?
Oder freigegeben werden müssen?
Von der Kartenbank gesehen besteht keine Einschränkung bezüglich der Nutzung. Es ist nur unüblich das
man die Karte nicht einkassiert hatte.