Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lillyfee am 04. November 2012, 15:15:13

Titel: 2 Girokonten erlaubt?? Oder Versagung RSB???
Beitrag von: lillyfee am 04. November 2012, 15:15:13
Hallo liebes Forum,
benötige einen Rat.
Seit Jan. 2011 IN-Verfahren. Soll am 15.11.2012 geschlossen werden. Habe ein Girokonto bei einer Genossenschaftsbank. IV wollte, dass ich 2011 die Anteile an ihn überweise. Habe in 2 Raten à 26,-- € überwiesen, weil ich damals noch ALG II war. Es ist kein P-Konto. Seit 1.12.2011 habe ich einen Job. Liege unter Pfändungsfreigrenze. Ab 15.11.2012 werde ich den Arbeitgeber wechseln. Bin dann bei einer Bank beschäftigt. Die möchten, dass ich in deren Haus ein Girokonto eröffne zwecks Gehaltsüberweisung.  Mein Gehalt liegt immer noch unter der Pfändungsgrenze. Mein IV meldet sich nicht. Er erhält alle 2 Monate meine Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen zur Einsicht. Jetzt meine Frage: darf ich 2 Girokonten führen oder kann man mir die RSB versagen?  :gruebel:
LG
Titel: Re: 2 Girokonten erlaubt?? Oder Versagung RSB???
Beitrag von: Der_Alte am 04. November 2012, 17:52:18
Sie dürfen so viele Konten haben wie Sie wollen. Versagensgründe kann man daraus nicht konstruieren.
Titel: Re: 2 Girokonten erlaubt?? Oder Versagung RSB???
Beitrag von: tomwr am 05. November 2012, 18:32:41
Sie dürfen so viele Konten haben wie Sie wollen.

Theoretisch ja, eröffnen darf man so viele man will oder kann. Praktisch wird es aber zum Problem, dass die Bank aus dem Konto kein Guthaben auszahlen darf ohne dass es vom IV freigegeben wurde. Die Banken dürfte eine bestehende Insolvenz von sich aus prüfen und das Konto gleich bei Eröffnung sperren. Also sollte man den IV gleich unverzüglich über solche Kontoeröffnungen informieren, erfahren wird er es so oder so.
Titel: Re: 2 Girokonten erlaubt?? Oder Versagung RSB???
Beitrag von: Feuerwald am 05. November 2012, 18:42:31
Soll am 15.11.2012 geschlossen werden.

- sobald das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, können Sie ohnehin frei über Ihr Vermögen (auch alle Ihre Konten, 1,2 oder 100) verfügen.

Titel: Re: 2 Girokonten erlaubt?? Oder Versagung RSB???
Beitrag von: tomwr am 05. November 2012, 19:09:12
Soll am 15.11.2012 geschlossen werden.

Was immer das heißt.
Vielleicht ist das auch nur der interne Termin für den Schlussbericht des IV/TH, dann wird das Gericht einen Schlusstermin ansetzen und irgendwann dann das Verfahren einstellen. Dass das dieses Jahr noch passiert, darauf würde ich keine fünf EURO wetten.