Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kasi am 25. April 2006, 18:41:37

Titel: § 200 Inso ???
Beitrag von: Kasi am 25. April 2006, 18:41:37
Hallo

Also bei mir ist die Insolvenz bereits durch,aber heute habe ich einen Brief erhalten in dem steht,
In dem Insolvensverfahren über das Vermögen des XXXXX,wird das Verfahren ohne Schlussverteilung aufgehoben ( § 200 Inso )

kann mir das bitte einer genau erklären was das zu bedeuten hat?

Danke schonmal
Titel: § 200 Inso ???
Beitrag von: ThoFa am 25. April 2006, 20:57:26
Hallo,

das bedeutet, dass Ihr Insolvenzverfahren vorbei ist und Sie sich nun \"nur\" noch in der sogenannten Wohlverhaltensphasse befinden. Herzlichen Glückwunsch !

MfG

ThoFa
Titel: § 200 Inso ???
Beitrag von: Kasi am 25. April 2006, 21:26:03
Alles Kla Danke.


mfg