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Autor Thema: 25 jähriges Arbeitsjubiläum  (Gelesen 6008 mal)

pinguin48

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25 jähriges Arbeitsjubiläum
« am: 14. Januar 2010, 16:33:36 »

Hallo

Ich stehe kurz vor Eröffnung (IK) .Nun meine Frage ich habe in 4 Jahren  25 jähriges

Arbeitsjubiläum . Da bekomme ich von meiner Firma eine einmalige Sonderzahlung von einem

Monatsgehalt. Wird das auch gepfändet ?

Danke  :sad:
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paps

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Re: 25 jähriges Arbeitsjubiläum
« Antwort #1 am: 14. Januar 2010, 17:11:49 »

nein

Unpfändbar sind...
2.    ..., Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Michael-MK

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Re: 25 jähriges Arbeitsjubiläum
« Antwort #2 am: 03. Mai 2010, 13:40:21 »

nein

Unpfändbar sind...
2.    ..., Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
Was ist denn der übliche Rahmen? Das was ein Unternehmen immer zahlt?Oder gibt es da noch mögliche Einwände seitens des Gerichts oder dem Insoverwalter?

In meinem Fall zahlt das Unternehmen immer den 1,5 fachen Monatslohn. Ich würde also auf meiner Abrechnung dann 2,5 Gehälter gezahlt bekommen. Das dies nicht gepfändet wird,kann ich erst glauben wenn es auf meinem Konto ist.
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Insokalle

Re: 25 jähriges Arbeitsjubiläum
« Antwort #3 am: 03. Mai 2010, 19:37:51 »

Ich denke, man wird die Zuwendung damit vergleichen, was andere vergleichbare Betriebe zahlen.
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paps

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Re: 25 jähriges Arbeitsjubiläum
« Antwort #4 am: 03. Mai 2010, 21:03:10 »

Ohne jetzt tiefgründiger darauf einzugehen.
Im Rahmen des Üblichen ist es immer dann, wenn alle Beschäftigten der gleichen Gruppe das selbe Recht zusteht und dies durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt ist.
Handelt es sich um einen  Kleinbetrieb, wird auf Branchen üblich abzustellen sein.

Bekommen also alle Beschäftigten in Ihrer Firma nach 25 Jahren 1,5 Bruttogehälter, so ist diese Zahlung "im Rahmen des Üblichen".
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Michael-MK

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Re: 25 jähriges Arbeitsjubiläum
« Antwort #5 am: 03. Mai 2010, 21:33:05 »

Danke paps,

ich lese hier viel und frage natürlich hin und wieder. Und ich habe festgestellt das deine Antworten hier echt Gold wert sind.

Einfach mal ein herzliches D A N K E S C H Ö N   D A N K E S C H Ö N   D A N K E S C H Ö N   D A N K E S C H Ö N   D A N K E S C H Ö N für ein Engagement immer mit Rat und Tat hier zu sein.  :thumbup:
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pinguin48

  • Gast
Re: 25 jähriges Arbeitsjubiläum
« Antwort #6 am: 04. Mai 2010, 21:53:51 »

Vielen Dank an alle .


Pinguin 48 :juchu:
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