neinWas ist denn der übliche Rahmen? Das was ein Unternehmen immer zahlt?Oder gibt es da noch mögliche Einwände seitens des Gerichts oder dem Insoverwalter?
Unpfändbar sind...
2. ..., Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;