Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Ina am 04. Februar 2009, 13:29:22
-
Hallo,
stimmt es, dass der § 295 II InsO über § 35 II Inso schon im Verfahren Anwendung findet mit der Massgabe, dass ein Selbständiger sein
pfändbares Einkommen nach §295 II bestimmen muss ( "Was ein vergleichbarer Angestellter verdienen würde"), also schon im
Insolvenzverfahren und nicht er in der WVP?
-
Meines Wissens ja, für die Verfahren, die ab dem 01. Juli 2007 eröffnet worden sind.
(Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 01.02.2007)
-
so ist es, wenn das Gewerbe freigegeben wurde.