Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Ratlos82 am 26. Oktober 2009, 18:32:41

Titel: §309 Ersetzungsantrag-durch Anwältin?
Beitrag von: Ratlos82 am 26. Oktober 2009, 18:32:41
Hallo zusammen!
Der Schuldenbereinigungsplan wurde von 88,89% der Gläubiger (71,73% Gesammtsumme der Forderungen) angenommen!
Jetzt muss ich einen Ersetzungsantrag stellen.
Meine Frage : Wo bekomme ich so einen Antrag her? Bzw. Muss der Antrag erneut über einen Anwalt laufen? Oder kann ich einfach schreiben : Hiermit stelle ich Antrag auf....

Danke für Eure Antworten!!
Gruß
Ratlos82
Titel: Re: §309 Ersetzungsantrag-durch Anwältin?
Beitrag von: paps am 26. Oktober 2009, 19:51:56
Sicherlich wurden Sie durch das Gericht zur Stellungnahme aufgefordert.
Es reicht, wenn Sie ihr Einverständnis formlos erklären.