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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: § 34 AO  (Gelesen 3779 mal)

sitara1410

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§ 34 AO
« am: 28. März 2008, 14:50:12 »

Hallöle..ich mal wieder...

Es bricht gerade mal wieder eine meiner Welten zsammen...Habe heute ein von meiner IV weitergeleitetes Schreiben vom Finanzamt erhalten. Ich soll die Steuererklärung für 2006 abgeben. Mein Steuerberater wollte dies Ende 2007 tun aber ihm kam meine Insolvenz zuvor. Da meine IV durch Rückbuchungen u.a. auch die Zahlungen an den Steuerberater zurückbuchte, wurde dieser zu einem meiner Gläubiger und weigert sich nun verständlicherweise für mich tätig zu werden. Da ich selbst keinerlei Ahnung vom Steuergeschehen habe (und mir dies auch ganz ehrlich gsagt nicht zutraue) weiss ich nicht weiter. Meine IV kann ich nicht ansprechen (habe sie noch nie gesehen oder gesprochen...) sondern ich kann nur über "Angestellte" korrespondieren. Eine der Angestellten  sagte mir eben am Telefon, dass die Abgabe der Steuererklärung mein Problem wäre....Ende...

Nun habe ich hier etwas über den § 34 AO gefunden, weiss aber nicht inwieweit ich mich darauf berufen kann, gegenüber der IV...? Ich habe nur noch bis zum 08.04.2008 Zeit und bin jetzt wieder völlig durch den Wind und weiss nicht weiter. Kann mir bitte jemand helfen?

Ganz lieben Dank schonmal...

sitara
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ThoFa

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Re: § 34 AO
« Antwort #1 am: 29. März 2008, 13:01:48 »

Hallo,

Sie liegen schon ganz richtig. Der Verwalter ist für die Abgabe der Erklärung zuständig, teilen Sie dies dem Verwalter und dem Finanzamt schriftlich mit. Sie müssen ihn soweit es geht unterstützen, sprich Unterlagen und Informationen herausgeben.

MfG

ThoFa
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sitara1410

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Re: § 34 AO
« Antwort #2 am: 30. März 2008, 14:26:23 »

Vielen Dank für die Antwort!!! Hätte da noch eine Frage zu, wenn ich darf..

wie erkläre ich es , ..hm

Also die Insolvenz wurde im Nov. 2007 eröffnet aber die Steuererklärung soll für 2006 abgegeben werden. Also für das Jahr vor der Insolvenz. Ist trotzdem die IV für die Erstellung und Abgabe zuständig oder nur für das letzte Jahr in dem die Insolvenz eröffnet wurde? Das Finanzamt hat meine IV direkt angeschrieben und die hat es zur Erledigung nur an mich weitergeleitet. Aus der bisherigen Erfahrung mit meiner IV (besser gesagt, mit ihren Angestellten...) gehe ich davon aus, dass sie die Steuererklärung nicht erstellen wird. Da es sich um eine Anwaltskanzlei mit sehr vielen Anwälten handelt, weiss ich nicht, ob ich überhaupt eine Chance habe, mich dagegen zu wehren...

Ganz liebe Grüße und einen schönen Sonntag, sitara
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dobberstein

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Re: § 34 AO
« Antwort #3 am: 01. April 2008, 09:42:43 »

Ist Dein Insolvenzverfahren ein IK oder ein IN - Verfahren ?
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sitara1410

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Re: § 34 AO
« Antwort #4 am: 01. April 2008, 10:09:48 »

Es handelt sich um eine Regelinsolvenz.
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dobberstein

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Re: § 34 AO
« Antwort #5 am: 01. April 2008, 10:15:04 »

Insoweit siehe oben ThoFa
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sitara1410

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Re: § 34 AO
« Antwort #6 am: 01. April 2008, 10:24:47 »

Vielen lieben Dank!

Habe gerade bei der IV angerufen, die weigern sich....seufz....

sitara1410....
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dobberstein

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Re: § 34 AO
« Antwort #7 am: 01. April 2008, 10:55:38 »

Die haben sicherlich kein Geld in der Masse um den Steuerberater bezahlen zu können. Also werden Sie von der Erstellung einer Steuererklärung absehen.
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sitara1410

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Re: § 34 AO
« Antwort #8 am: 01. April 2008, 11:10:17 »

Aber ich muss doch eine Steuererklärung abgeben oder? Das FA "droht" mit eventueller Festsetzung von Zwangsgeld....

Wieso wird das nicht einfach geschätzt? Was ich auch nicht verstehe: Das FA hat die Forderung längst in der Tabelle angemeldet und der Prüfungstermin war am 21.12.2007. Wieso kommen die da jetzt überhaupt nochmal mit einer Steuererklärung?

Ich weiss bis heute nicht, wer alles Foderungen angemeldet hat, wie hoch die schuldensumme nun ist, was mit dem Geld (Rückbuchungen seitens des IV / ca. 3.800 Euro aber die Summe hat man mir auch nicht mitgeteilt, die schätze ich nur...) geschehen ist und und und....ist das normal, dass man keinerlei Infos bekommt? Ich meine, die haben doch auch Rechte und Pflichten....

Ich bin mittlerweile zugegeben ein nervliches Wrack und bin sehr froh, das ich dieses Forum gefunden habe, wo ich wenigstens Antworten und Hilfe bekomme...

Dafür mal ein ganz großes Dankeschön!!!!

LG sitara
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ThoFa

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Re: § 34 AO
« Antwort #9 am: 01. April 2008, 14:10:16 »

Hallo,

tja der IV macht sowas nicht gerne freiwillig, ändert aber nichts daran, dass er dazu verpflichtet ist. Um es ganz klar zu sagen: Sie dürfen die Erklärung nicht mal machen. Setzen Sie das Finanzamt darauf an, dann wird er sich schon bewegen.
Unter Umständen kann der verwalter sogar eine Kostenerstattung für die Steuererklärung erhalten. Die Alternative ist eine qualifizierte Schätzung.

MfG

ThoFa
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rainer1411

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Re: § 34 AO
« Antwort #10 am: 10. April 2008, 15:54:31 »

Guten Tag zusammen,

Da der Fall bei mir fast identisch gelagert ist, daher habe ich heute mein zuständiges Finanzamt  und Insolvenzgericht informiert und um schriftliche Stellungnahme gebeten.
In meinem Kommentar zur Insolvenzordnung wird in einer Anmerkung zu § 80(1) InsO ebenfalls auf § 34 AO verwiesen.Leider heißt es dort nicht wörtlich, dass der IV die Einkommensteuererklärungen abzugeben hat, sondern lediglich, dass ihm die steuerlichen Pflichten des Schuldners obliegen, was eigentlich reichen müsste.

Hat vielleicht jemand ein passenderes Urteil o.ä. zur Hand?

MfG

rainer1411
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rainer1411
 

sitara1410

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Re: § 34 AO
« Antwort #11 am: 10. April 2008, 16:01:05 »

Hallo...

Weil bis zum Abgabetermin immer noch keinerlei Rückmeldung bezgl. des IV kam, habe ich beim zuständigen Finanzamt angerufen und den Fall geschildert. Der "überaus freundliche" Herr kannte erst gar keinen § 34 AO und meinte, es sind meine Steuern und ich habe mich gefälligst um die Abgabe der Steuererklärung zu kümmern. Originalton...

Daraufhin habe ich dem FA nochmal schriftlich die Sachlage mitgeteilt und nun um eine Schätzung gebeten....

LG sitara
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R2D2

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Re: § 34 AO
« Antwort #12 am: 12. April 2008, 16:03:55 »

Hallo Leute,

genau das gleiche Problem hatte ich auch. Ich sollte für 2007 die Steuererklärung erstellen, habe aber keine Ahnung von dem Zeug. Hatte ein Geschäft mit 15 Angestellten. Habe dem IV mitgeteilt, daß ich es nicht kann und daß ich auch das Geld für den Steuerberater nicht habe. Laut Aussage meines IV sollte ich dies schriftlich mitteilen und er werde sich kümmern, dass eine Schätzung für 2007 gemacht wird, die in die Inso-Masse läuft.
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rainer1411

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Re: § 34 AO
« Antwort #13 am: 20. April 2008, 08:13:25 »

Guten Morgen zusammen

Mittlerweile hat mir das zuständige Finanzamt, auf meine entsprechende Anfrage hin, schriftlich mitgeteilt, dass der IV sowohhl zur Abgabe der EKST-Erklärung 2006 als auch 2007 verpflichtet ist. In der Praxis werde aber häufig von dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung abgewischen und vom Finanzamt eine Schätzung durchgeführt, insbesondere dann, wenn keine oder nicht genügend Masse vorhanden ist.

Wie durch ein Wunder erhielt ich gestern den Einkommensteuerbescheid 2006, der aufgrund einer Schätzung erstellt wurde, obwohl genügend genügend Masse vorhanden ist um nicht auf der Basis einer Schätzung bescheiden zu müssen. Ich nehme an, dass der IV die Wohnungsmieteinnahmen zur Masse gezogen hat und immer noch zieht und somit Masse in ausreichender Höhe vorhanden ist, um einen Steuerberater zu beauftragen.
Dies ist umso ärgerlicher, als das in meinem Fall in 2006 negative Einkünfte aus V+V zu einem Verlustvortrag geführt hätten, wenn nicht einfach nur geschätzt worden wäre.
 Mit diesem Verlustvortrag könnte ich mir dann einen Freibetrag in der Lohnsteuerkarte eintragen lassenn, um meinen Kindern, über ein höheres Nettoeinkommen, ein höheres Unterhaltsgeld zukommen zu lassen.

Sind meine Überlegungen richtig, mit der Folge, dass ich gegen die Schätzung vorgehen sollte?

Danke für eure Antworten

MfG

rainer1411

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rainer1411
 

R2D2

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Re: § 34 AO
« Antwort #14 am: 20. April 2008, 12:43:46 »

Hallo rainer1411,

das mit dem Unterhalt ist für mich sowiso eon Buch mit 7 Siegeln. Nach meiner Geschäftspleite war ich 3 Monate HartzIV Empfänger. Jetzt habe ich eine neue Anstellung. Nach Rücksprache mit der Zuständigen Jugendkasse darf ich allerdings keinen direkten Unterhalt an meine beiden Kinder zahlen, solange ich die Schulden beim Jugendamt nicht zurückgezahlt habe. Das Resultat ist, dass ich jetzt monatlich 30,--€ an die Jugendkasse zurückzahle und 270,--€ laufen monatlich wieder als Schulden auf, da die 300 an meine Ex-Frau zahlen. Kann Dir leider keinen Tip geben, ob Deine Entscheidung mit dem Eintrag auf die Steuerkarte richtig oder nicht richtig ist. Ich schreibe aus einem wichtigen Grund nicht "Falsch", denn es ist nie falsch, an die Kinder etwas zu zahlen. Aber die haben zu mir gesagt, ich darf das per Gesetz nicht tun.   :fuchsteufelswild:
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