Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Brigitte_W_de am 14. Februar 2007, 13:05:59

Titel: § 850 A - Mehrarbeit bzw. Nebentätigkeit
Beitrag von: Brigitte_W_de am 14. Februar 2007, 13:05:59
Ich möchte mich ganz herzlich für die Infos und Hinweise hier im Forum zum ZPO bedanken.

War heute im Treuhänderbüro und legte u.a. den § 850a  Rn 2 von Musielak 2007 vor. Dort wird das Wort \"Nebenverdienst\" genau erörtert.

Erhielt die Auskunft, dass mittlerweile das Gericht diesen Paragraphen berücksichtigt und lediglich 50 % der Nebentätigkeit auf die Pfändungssumme des Haupteinkommens angerechnet wird. Niemand kann deswegen des Insolvenzverfahren platzen lassen.

Vielen Dank nochmals und liebe Grüsse
Gitte
[addsig]
Titel: § 850 A - Mehrarbeit bzw. Nebentätigkeit
Beitrag von: ThoFa am 14. Februar 2007, 23:11:16
Hallo,

na geht doch. Glückwunsch.  :dance:

MfG

ThoFa[addsig]