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Autor Thema: τετέλεσται  (Gelesen 1616 mal)

Leopold Bloom

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τετέλεσται
« am: 15. Dezember 2009, 12:20:48 »

Gestern INSO-Antrag + heute Abgabe der EV.

Zu dem gestrigen Antrag Schweigepflichtentbindung.
- Bank
- Finanzamt
- Steuerberater
Ich hab das angesprochen, die J-Ang meinte, das es sei absolut üblich.
Im übrigen würden sie sich andernfalls die Auskünfte von Amts wegen einholen.

Nachdem das FA sowieso zur Amtshilfe verpflichtet ist und es sowieso kein Bankgeheimnis mehr gibt, hat sie da wohl recht und darauf kann sich auch jeder einstellen.

Steuerberater hab ich im Moment nicht; kann ich mir nicht leisten.

Seit der Gesetzesänderung über die Amtseinsicht auf Konto laufen bei mir sowieso nur noch Zahlungen über Konto, von denen jede Behörde wissen kann.  :wink:
Ich werde das wohl auch auf (künftige) Steuerberater ausweiten müssen und sie nur noch mit veröffentlichungsfähigen Informationen versorgen.  :cool:

Btw: Wozu braucht man dann überhaupt noch einen Steuerberater?

Das Gläubigerverzeichnis muss ich bis in 10 Tagen, also bis zum 24.12., nachholen.
Hab ich gesagt, an mir solls nicht scheitern, ich steh am 24.12. auf der Matte, aber wenn die Behörde u.U. geschlossen sein sollte, dann trifft mich an irgendwelchen Verzögerungen keine Schuld.

Alles in allem relativ easy, die EV hab ich heute abgegeben, Vermögensverzeichnis, Konto usw. was ich beruflich mache und so, nur die Frage nach der Herkunft meiner Einkünfte hab ich gesagt, das beantworte ich nicht.

Hat sie erst etwas gestutzt, dann hat sie gemeint, die Gläubiger werden wohl eine Ergänzung der EV beantragen.

Dann warten wir doch einmal ab, ob sie sich die Mühe machen, nachdem sie jetzt durch die EV ohnehin von der Inso wissen.

Gruß Leopold Bloom
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nsolventer

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Re: τετέλεσται
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2009, 19:57:19 »

Also in München gibt es vor dem Insolvenzgericht einen automatischen Briefkasten (eigentlich vier, die automatisch elektronisch gesteuert werden). Ich glaube die können da exakt den Abgabetag von Unterlagen feststellen (also ob es der 24., 25., 26. oder 27. war und ob es vor oder nach Mitternacht war). Aber für die Berechnung von Fristen gilt eh dass der nachfolgende Werktag gilt, wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt. Das Dumme ist nur, dass der 24. kein offizieller Feiertag ist.
 :whistle:

Das mit der Schweigepflichtentbindung sehe ich nicht ganz so locker. Die Gerichte treten die Grundrechte (GG) sowieso ständig mit Füßen und die Politiker machen es Ihnen ja vor. Traurig ist, dass die meisten Bundesbürger nur resignieren. So funktioniert eine Demokratie leider nicht.
 :mad2:
« Letzte Änderung: 15. Dezember 2009, 20:01:03 von nsolventer »
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