Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 05. Dezember 2007, 11:23:59

Titel: § 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
Beitrag von: rubenspower am 05. Dezember 2007, 11:23:59
Ich befinde mich im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren.

Im §97 heißt es u.a.
(3) Der Schuldner ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Gerichts jederzeit zur Verfügung zu stellen, um seine Auskunfts und Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Er hat alle Handlungen zu unterlassen, die der Erfüllung dieser Pflichten zuwiderlaufen.

Muss ich nun meinem TH melden wenn ich zwischen Weihnachten und Neujahr meine Mutter besuche? Sie wohnt 120 km entfernt.
Titel: Re: § 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
Beitrag von: Feuerwald am 05. Dezember 2007, 11:32:56
nein
Titel: Re: § 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
Beitrag von: rubenspower am 05. Dezember 2007, 11:42:47
Vielen Dank.