Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 05. Dezember 2007, 11:23:59
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Ich befinde mich im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren.
Im §97 heißt es u.a.
(3) Der Schuldner ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Gerichts jederzeit zur Verfügung zu stellen, um seine Auskunfts und Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Er hat alle Handlungen zu unterlassen, die der Erfüllung dieser Pflichten zuwiderlaufen.
Muss ich nun meinem TH melden wenn ich zwischen Weihnachten und Neujahr meine Mutter besuche? Sie wohnt 120 km entfernt.
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nein
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Vielen Dank.