Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mamaspinne am 29. Dezember 2012, 11:15:28

Titel: ab wann an den TH zahlen, Inso 02.11.12 eröffnet
Beitrag von: mamaspinne am 29. Dezember 2012, 11:15:28
Hallo, hatten den ersten Termin beim TH schon, Mitte November. Es ist noch nicht geklärt wie viel mein Mann jetzt zahlen muß, da er das Auto braucht um zur Arbeit zu kommen ( eine Strecke 100km), und weil mein Gehalt nicht reicht um mich und die 3 Kinder plus Enkel zu ernähren ( bin selber in der Inso). Die Pfändungsfreigrenze wird nun vom Gericht festgelegt. Unser Privatanwalt mußte eine Fahrtkostenberechnung sowie eine Unterhaltsberechnung an das Gericht schicken.Nun hat mein Mann Weihnachtsgeld bekommen, wir haben den Betrag über 500€ Netto an die Seite gelegt. Müssen wir die nun freiwillig ohne Aufforderung an den TH zahlen? Oder warten bis vom Gericht das Schreiben kommt? Wir mailen die Lohnabrechnungen zum TH, aber die Abrechnung vom Weihnachtsgeld kam erst jetzt.Und über die Feiertage arbeiten die da nicht.
Titel: Re: ab wann an den TH zahlen, Inso 02.11.12 eröffnet
Beitrag von: elga am 03. Januar 2013, 16:27:09
hallo,
eigentlich meldet sich der th wann wieviel geld wohin überwiesen werden muss. ich würde die abrechnung vom weihnachtsgeld einfach durchmailen und abwarten.
wenn mich nicht alles täuscht, wird das weihnachtsgeld bis zu 50 % gepfändet aber höchstens 500 €. ich weiß jetzt aber nicht, ob das auch so im eröffneten verfahren oder erst in der wp ist.
also, dass sie das geld zurück gelegt haben ist schon gut so.

gruß elga
Titel: Re: ab wann an den TH zahlen, Inso 02.11.12 eröffnet
Beitrag von: Der_Alte am 03. Januar 2013, 17:09:04
Alles über 500 € beim Weihnachtsgeld ist pfändbar, also zurückgelegt lassen.
Überweisen, wenn der TH sich meldet, sonst spätestens Mitte Januar dort nachfragen.