Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kermel am 22. Dezember 2007, 13:06:36

Titel: Ab wann gilt die Frist.....
Beitrag von: kermel am 22. Dezember 2007, 13:06:36
hallo zusammen,

bin seit heute ganz neu hier registriert und habe bestimmt viele Fragen.....
Hier die erste. Ich habe heute Post vom Insogericht bekommen, dass auf meinen Antrag hin, am 14.12.2007
das Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet wurde.
Ab wann läuft nun die Frist mit den 6 Jahren (oder sind es doch 7 Jahr) ?????
Am 27.12. habe ich den ersten Termin (Erstbesprechung) bei meinem Treuhänder.
Kann der bereits ab Dezembergehalt eine Pfändung bei meinem Arbeitgeber machen ?
Wird dort nur der pfändbare Betrag eingezogen oder der gesamte Lohn und ich bekomme vom TH meinen
Pfändungsfreien Betrag (sind bei mir 990 €) ?
Diese Frage beruht auf einen Passus des "Beschluss des Amtsgerichtes" ---"Wer verpflichtungen gegenüber
dem Schulner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den TH".
Wie kann ich das verstehen ??????????
Titel: Re: Ab wann gilt die Frist.....
Beitrag von: paps am 22. Dezember 2007, 14:46:48
Abtretungspahse läuft vom 14.12.2007 bis 13.12.2013

Wenn Ihr Th den AG noch rechtzeitig vor dem gehaltslauf informieren konnte, trifft die Pfändung bereits das Dez. Gehalt.
Sonst ab Januar.

Sie bekommen den pfändungsfreien Betrag lt. Tabelle und der Th den pfändbaren Betrag.