Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: undi am 28. Mai 2012, 22:52:00

Titel: Ab wann in der WVP
Beitrag von: undi am 28. Mai 2012, 22:52:00
Hallo,

ich habe ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, dass in dem Insolvenzverfahren gegen mich der Schlussverteilung zugestimmt wird.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Beteiligten haben nun Gelegenheit bis zum Juli 2012 im schriftlichen Verfahrung Stellung zu nehmen

zur Schlussrechnung des Treuhänders und ob Versagensgründe vorliegen.

Weiß jemand ab wann man dann in der WVP ist?
er im Juli 2012 oder schon jetzt?
oder kommt noch ein Brief?
Titel: Re: Ab wann in der WVP
Beitrag von: juergengrisu am 29. Mai 2012, 08:46:03
Hallo ,

sie sind kurz dafor wenn keine versagungsgründe vorliegen wird jetzt bald noch ein Brief kommen wo jetzt dann das Verfahren nach & 200 aufgehoben wird und die Restschuldbefreiung angekündigt wird..
dann sind sie in der WVP..
gruß
juergengris
Titel: Re: Ab wann in der WVP
Beitrag von: undi am 14. September 2012, 23:39:58
Hallo,

so ich habe im Juli (als ich im Urlaub war) einen zweiten Brief erhalten.
In dem steht jetzt drin.

... wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt (§ 291 InsO).
Der Schuldner erlengt die Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung vom xx.11.2008 den Obliegenheiten nach §295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach §297 oder §298 InsO nicht vorliegen.

Der bisherige Treuhänder bla bla bla nimmt kraft des Gesetzes die Aufgaben des Treuhänder nach bla bla bla war.

Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am xx.12.2008 begonnen und beträgt sechs Jahre.

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So ist das nun die, oder kommt noch ein Brief, weil nach Anfang Juli hab ich jetzt nix mehr gehört.
Titel: Re: Ab wann in der WVP
Beitrag von: juergengrisu am 15. September 2012, 07:43:09
hallo undi


Wenn sie noch einen Brief haben in dem Steht:

Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben nach § 200 dann ist alles Richtig
... wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt (§ 291 InsO). stand das in diesem Brief??
hört sich fast so an???
Wenn ja sind sie in der WVP

Gruß

Juergengris
Titel: Re: Ab wann in der WVP
Beitrag von: Insokalle am 15. September 2012, 12:28:56
Noch nicht ganz. Ankündigung der RSB und Aufhebung des Verfahrens sind zwei verschiedene Beschlüsse. Die Aufhebung müsste noch zu kommen.
Titel: Re: Ab wann in der WVP
Beitrag von: undi am 15. September 2012, 16:06:58
Wie der Zufall es so wollte, lag heute morgen die Aufhebung nach §200 im Briefkasten :-)
Das ist doch schon einmal schön. Da steht allerdings drin, dass ich bis zum 10.09.2012 noch meine steuerlichen Erstattungen den Treuhänder dann geben muss.
Kannst du mir sagen wie man das errechnet? Erstattung durch 365 und dann die Tage bis zum 10.09.2012? Klar ist ja erst nächstes Jahr, aber interessiert mich schon.
Titel: Re: Ab wann in der WVP
Beitrag von: Insokalle am 15. September 2012, 16:31:31
Die Aufteilung macht das FA.
Aufgeteilt wird eine Erstattung nach dem Verhältnis der in den jeweiligen Zeiträumen erzielten Einkünfte. Das ist schon schwierig.
Titel: Re: Ab wann in der WVP
Beitrag von: Rudolf Schlemper am 18. September 2012, 14:44:19
Guten Tag,

ich kann Ihnen nur dringlichst empfehlen,kein Vermögen zu verheimlichen!
Titel: Re: Ab wann in der WVP
Beitrag von: Der_Alte am 18. September 2012, 18:37:54
Guten Tag,

ich kann Ihnen nur dringlichst empfehlen,kein Vermögen zu verheimlichen!

Das sagten Sie bereits und es ist völlig überflüssig an dieser Stelle. Vielleicht nutzen Sie zur Abwechslung man einen anderen Textbaustein.