Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 18. März 2010, 16:54:07

Titel: Ab wann ist die Ankündigung der RSB rechtskräftig ?
Beitrag von: rookie am 18. März 2010, 16:54:07
Beschluß über die Ankündigung der RSB kam Heute mit der Post.
Anhängend auch noch einige Merkblätter zur WVP

Darin steht: DIE AUFHEBUNG DES VERFAHRENS ERFOLGT, SOBALD DER BESCHLUSS ÜBER DIE ANKÜNDIGUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG RECHTSKRÄFTIG IST

Ab wann ist der Beschluss denn überhaupt rechtskräftig bzw. wann kommt der Aufhebungsbeschluß  ?

Fristen ?

Titel: Re: Ab wann ist die Ankündigung der RSB rechtskräftig ?
Beitrag von: rookie am 18. März 2010, 18:00:05
Habs gefunden.....2 Wochen bis zur Rechtskraft des Beschlusses und Auhebung des Verfahrens.
Titel: Re: Ab wann ist die Ankündigung der RSB rechtskräftig ?
Beitrag von: paps am 18. März 2010, 20:55:39
m.E. 4 Wochen nach Zustellung?
Titel: Re: Ab wann ist die Ankündigung der RSB rechtskräftig ?
Beitrag von: Insokalle am 19. März 2010, 10:44:37
ich setze auf die zwei Wochen

Ich schätze, bis zum Aufhebungsbeschluss wird es noch eine Weile dauern, denn nach Ablauf der Frist muss erst mal im Gerichtsgebäude nachgeforscht werden, ob nicht doch eine sofortige Beschwerde eingegangen ist und irgendwo im internen Postgang unterwegs ist. Nicht zu vergessen die Arbeitsbelastung der Gerichte.
Titel: Re: Ab wann ist die Ankündigung der RSB rechtskräftig ?
Beitrag von: rookie am 19. März 2010, 12:11:27
Das mit der Belastung des Gerichtes habe ich gemerkt....denn nur auf Anfrage kam die überfällige Niederschrift des Schlusstermins vom 10.Januar...

Naja...haben sich ja dafür entschuldigt. :uneinsichtig: