Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 18. März 2010, 16:54:07
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Beschluß über die Ankündigung der RSB kam Heute mit der Post.
Anhängend auch noch einige Merkblätter zur WVP
Darin steht: DIE AUFHEBUNG DES VERFAHRENS ERFOLGT, SOBALD DER BESCHLUSS ÜBER DIE ANKÜNDIGUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG RECHTSKRÄFTIG IST
Ab wann ist der Beschluss denn überhaupt rechtskräftig bzw. wann kommt der Aufhebungsbeschluß ?
Fristen ?
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Habs gefunden.....2 Wochen bis zur Rechtskraft des Beschlusses und Auhebung des Verfahrens.
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m.E. 4 Wochen nach Zustellung?
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ich setze auf die zwei Wochen
Ich schätze, bis zum Aufhebungsbeschluss wird es noch eine Weile dauern, denn nach Ablauf der Frist muss erst mal im Gerichtsgebäude nachgeforscht werden, ob nicht doch eine sofortige Beschwerde eingegangen ist und irgendwo im internen Postgang unterwegs ist. Nicht zu vergessen die Arbeitsbelastung der Gerichte.
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Das mit der Belastung des Gerichtes habe ich gemerkt....denn nur auf Anfrage kam die überfällige Niederschrift des Schlusstermins vom 10.Januar...
Naja...haben sich ja dafür entschuldigt. :uneinsichtig: