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Autor Thema: Ab wann müssen pfändbare Beträge geleistet werden?  (Gelesen 1881 mal)

flipper8870

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Ab wann müssen pfändbare Beträge geleistet werden?
« am: 17. April 2009, 13:14:38 »

Hallöchen,

hab ja schon mal berichtet, dass ich seit Ende Nov. 2008 im Inso-verfahren bin.
Seit Feb. bekomme ich 2 Renten, jede für sich nicht pfändbar. Außerdem habe ich eine Rentennachzahlung der Zusatzversorgungskasse in Höhe von 1510 € erhalten.
Über all dies ist meine TH informiert- bis heute habe ich aber noch keine Zahlungen an sie, bzw den Kostenträger geleistet. Im Moment mache ich es so, dass ich beide Renten zusammenrechne und den pfändbaren Teil auf meinem Konto belasse.
Meine Frage an euch: ist das normal, dass ich solange nichts zu zahlen habe? Ab wann werden denn die pfändbaren Bezüge normalerweise eingezogen?

L.G. flipper
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paps

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Re: Ab wann müssen pfändbare Beträge geleistet werden?
« Antwort #1 am: 17. April 2009, 17:41:10 »

Sie machen es richtig.

Die pfändbaren Beträge sind ab Eröffnung fällig.

Wie lange es noch dauert, bis eine Entscheidung getroffen ist, weiß nur ihr TH oder das Inso-Gericht.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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