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Autor Thema: Abendschule in der Wohlverhaltensphase?  (Gelesen 1555 mal)

Aamaro

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Abendschule in der Wohlverhaltensphase?
« am: 22. November 2011, 22:36:24 »

Hallo Gemeinde,

ich habe ein paar Fragen bezüglich meiner Privatinsolvenz. Ich erleutere euch mal kurz meine Situation.

2007 habe ich meine Prüfung zum Restaurantfachmann bestanden. Woraufhin ich noch ein halbes Jahr in der Branche gearbeitet habe. Dann habe ich mich entschlossen der Gastronomie den Rücken zu kehren, ich habe eine Zeit bei DPD gearbeitet bis ich zum Zivildienst musste. In meiner Ausbildung bin ich von zuhaus ausgezogen, habe mir ein Auto geleast und hatte eine verschwenderische Freundin. Ihr Handy lief natürlich auf meinen Namen da ein Partnervertrag sehr verlockend klingt wenn man 19 ist. Nun gut.. ich wurde zum Zivildienst berufen und konnte mir natürlich meine Wohnung und das Auto nicht mehr leisten. Auch die Handyschulden türmten sich. Hinzu kamen diverse Jugendsünden die ich jetzt natürlich sehr bereue. Insgesamt liegen die Schulden bei knapp 7000 Euro.

Mahnungen, Mahnungen.. Rechnungen.. Inkasso.. usw folgten natürlich schnell.
Ich habe mich von meiner Freundin getrennt, bin ins Elternhaus zurück gezogen und habe bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen zu arbeiten.

Meine Mutter hat mir geraten in Privatinsolvenz zu gehen. Ich habe mich beraten lassen und fand auch dass es sich sehr gut anhört ohne etwas zu tun aus den Schulden zu kommen. Bis Ende Oktober diesen Jahres war ich dann Vollzeit bei einer Zeitarbeitsfirma.
Im Sommer habe ich ein Mädchen (bin nicht mit ihr zusammen) kennengelernt, sie hat aus mir einen ganz anderen Menschen gemacht. Sie hat mich ermutigt mein Abitur in einer Abendschule nachzuholen und hat mir in gewissem Sinne neuen Mut geschenkt. Dass ich in einer Insolvenz bin habe ich ihr auch erzählt, ich bin mir aber nicht sicher ob sie weiß was das für mich bedeutet. Im August habe ich mit der Schule begonnen und nebenbei noch Vollzeit gearbeitet. Mein Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma wurde nicht verlängert weil ich keine Schichtarbeiten machen konnte und nun habe ich ein Vorstellungsgespräch als Auslieferungsfahrer von Lebensmitteln in öffentliche Einrichtungen. Welche aber Teilzeit bei ca 30 Wochenstunden liegt.


Nun zu meinen Fragen:
Da mir die Abendschule sehr wichtig ist und ca 25 Std in der Woche beansprucht möchte ich nun Teilzeit arbeiten. Ist dies möglich? Da in den Bedingungen steht dass ich Vollzeit beschäftigt sein muss.

Ich möchte nicht für den Rest meines Lebens als ungelernte Kraft irgendwo herumhüpfen sondern noch etwas aus meinem Leben machen. Ich bin mittlerweile 25 Jahre alt. Mein Abitur hätte ich demnach mit 28 Jahren.

Könnte man seine Restschuld einfach bezahlen wenn man zB einen Kredit bekommt oder von einer privaten Person finanzielle Hilfe erhält?

Wie könnte ich am besten vorgehen? Was ratet ihr mir?

Ich bin dankbar für jeden eurer Ratschläge und Tipps..
Gespeichert
 

Fallera

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Re: Abendschule in der Wohlverhaltensphase?
« Antwort #1 am: 23. November 2011, 07:22:37 »

Da mir die Abendschule sehr wichtig ist und ca 25 Std in der Woche beansprucht möchte ich nun Teilzeit arbeiten. Ist dies möglich? Da in den Bedingungen steht dass ich Vollzeit beschäftigt sein muss.

-Das könnte durchaus problematisch sein, wenn Sie durch Ihre Vollzeitbeschäftigung pfändbares Einkommen erwirtschaften würden. In der WVP haben Sie die Obliegenheit, Eine Vollzeitbeschäftigung auszuüben und wenn Sie keine haben, sich um eine solche zu bemühen. Hierzu hat auch schon der BGH entschieden:

"BGH, 14.01.2010 - IX ZB 242/06
Ein Schuldner, der lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, hat sich im Rahmen der Erwerbsobliegenheit regelmäßig um eine angemessene Vollzeittätigkeit zu bemühen."

Aber wie schon beschrieben müsste, um einen Versagensgrund der RSB zu begründen A ein pfändbares Einkommen durch die Vollzeitstelle erwirtschaftet werden und B das Verfahren aufgehoben und Sie tatsächlich in der WVP sein.

Könnte man seine Restschuld einfach bezahlen wenn man zB einen Kredit bekommt oder von einer privaten Person finanzielle Hilfe erhält?

- Hierbei muss beachtet werden ob Sie sich
a) im eröffneten Verfahren oder
b) in der WVP befinden

Im eröffneten Verfahren ist ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB nur im Schlusstermin möglich und hier sind auch keine Vergleiche mit Gläubigern vorgesehen.

In der WVP könnten Sie mit den Gläubigern Vergleiche aushandeln und nach deren Zustimmung die vorzeitige RSB bei Gericht beantragen.

Auch müssen die Gerichts- und Verfahrenskosten immer Gedeckt sein.

Das ist sehr sehr einfach ausgedrückt und es empfiehlt sich, sich ausgiebig über die verschiedenen Möglichkeiten beraten zu lassen.

Aber auch zu diesem Thema finden Sie hier im Forum hilfreiche Hinweise und Tipps.

« Letzte Änderung: 23. November 2011, 07:31:34 von Fallera »
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